Die Regierung spricht immer von Freiwilligkeit, wenn es um Impfungen gegen das Coronavirus geht. In manchen Bereichen ist der Stich aber bereits zur Pflicht geworden. Wie schon die Schauspielerin Nina Proll bemerkte, gibt die Regierung den Druck für Impfungen an Unternehmer weiter.
Impfschutz muss nachgewiesen werden
Jetzt geschehen in den Wiener Städtischen Kliniken. Ein internes Schreiben vom 27. Mai, das unzensuriert vorliegt, betrifft „Impfungen für neue MitarbeiterInnen und PraktikantInnen“, die ab sofort in Kraft treten. Der Wiener Gesundheitsverbund agiere entsprechend des Österreichischen Impfplanes für Gesundheitspersonal, weshalb der Impfschutz beziehungsweise die Immunität gegen folgende Erkrankungen sichergestellt werden müsse:
Diphtherie, Poliomyelitis, Pertussis, Mumps, Röteln, Varizellen, Hepatitis B und Covid-19.
„Alle neuen MitarbeiterInnen“ müssten ihren Impfschutz beziehungsweise ihre Immunität mittels ärztlichen Attests nachweisen. Siehe Faksimile:
Schützt Impfung nur “neue MitarbeiterInnen”?
In diesem Brief fällt auf, dass explizit von „neuen MitarbeiterInnen“ gesprochen wird. Also von Personal, das in den Kranken- und Pflegehäusern neu aufgenommen wird. Das Stammpersonal wird demnach nicht genötigt, sich stechen zu lassen. Und ihnen wird auch nicht gedroht, bei Impfverweigerung den Job zu verlieren. Allerdings stellt sich da unweigerlich die Frage, ob das Virus nur von „neuen MitarbeiterInnen“ übertragen werden kann? Oder ob eine Impfung nur “neue MitarbeiterInnen” schützt?
Zum Bettenputzen in den Keller versetzt
Als sich Ende April verzweifelte Krankenschwestern und Pflegepersonal der Klinik Ottakring mit einem Hilferuf an unzensuriert wandten und meinten, „wer sich nicht impft, wird in den Keller zum Bettenputzen versetzt“, haben wir den Gesundheitsverbund mit dieser Aussage konfrontiert. Von der Pressesprecherin der Unternehmenskommunikation hieß es damals (brav gegendert):
MitarbeiterInnen des Wiener Gesundheitsverbundes, die sich nicht impfen lassen möchten, müssen sich nicht impfen lassen. Diese MitarbeiterInnen können ihrer Arbeit in der Klinik wie gewohnt nachgehen. Es gibt jedoch einige wenige Einsatzbereiche, für die eine Impfung angeraten ist. Wie etwa auf einer Onkologischen Station, um das Covid-19-Erkrankungsrisiko für onkologische PatientInnen auf ein Minimum zu reduzieren.
Impfpflicht für Gesundheitspersonal in Italien Realität
Man darf gespannt sein, wie lange diese Aussage noch Gültigkeit hat und dann vielleicht doch das gesamte Gesundheitspersonal zum Impfen verdonnert wird. Möglicherweise per Androhung des Jobverlusts. In Italien ist das ja bereits Realität, wie der Wochenblick berichtet.