Die Behauptung von ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel, er habe von seinem Beschuldigten-Status in den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu den Casinos Austria und Novomatic erst aus den Medien erfahren, ist nach neuesten Erkenntnissen wohl als unwahr zu qualifizieren, jedenfalls als lebensfremd anzusehen.
Sobotka als erster ÖVPler informiert
Wie nämlich nach einem Standard-Bericht bekannt wurde, gab es schon am 25. Jänner einen recht großen Personenkreis, der über Blümels Beschuldigten-Status Bescheid wusste. Am 29. Jänner landeten die Akten schließlich bei Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, der den Vorsitz im U-Ausschuss innehat und nach wie vor zum engeren Umfeld der ÖVP-Spitze gehört.
Zwei Tage später, am 1. Februar, erhielten dann alle Abgeordneten des U-Ausschusses die Akten samt jenem Aktenteil, aus dem sich Blümels Beschuldigten-Status erschließt. Kurioserweise fragte Blümels Anwalt Werner Suppan ausgerechnet am selben Tag bei der WKStA an, ob der Finanzminister als Beschuldigter geführt werde. Eine “Routineanfrage”, wie Suppan später erklärte.
Blümel: “Habe davon aus den Medien erfahren”
Der breiten Öffentlichkeit wurde die Sache am 9. Februar durch einen “Tweet” von Dossier-Journalist Ashwien Sankholkar bekannt. Auch Blümel meinte, seinen Beschuldigten-Status erst zu diesem Zeitpunkt aus den Medien erfahren zu haben. Was wirklich schwer zu glauben ist, nachdem nicht nur Sobotka, sondern auch die ÖVP-Vertreter im „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ lange vorher informiert waren. Zwei Tage später, am 11. Februar, fand dann die Hausdurchsuchung bei Blümel statt.
Kurz mischt sich öffentlich in das Verfahren ein
Bei so viel Ungereimtheiten in der Causa ist Beistand von ÖVP-Chef Sebastian Kurz wirklich notwendig. Dieser hatte ja in einem öffentlichen Brief an die WKStA geschrieben, dass er sich öffentlich nicht in das Verfahren einmischen wolle. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl hat dieses einmalige Einmischen eines amtierenden Bundeskanzlers in ein Verfahren auf Facebook so kommentiert:
Finde den Fehler: ÖVP-Kanzler Kurz hat einen Brief an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geschrieben, in dem er in Zusammenhang mit der „Tu es für mich“-Affäre seines engsten Wegbegleiters Gernot Blümel von fehlerhaften Fakten und falschen Annahmen der WKStA spricht und davon, dass er sich nie öffentlich in ein Verfahren einmischen würde. Diesen Brief hat das Bundeskanzleramt offensichtlich auch an Medien geschickt. ÖVP-Kanzler Kurz scheibt also in einem von ihm zur Veröffentlichung in den Medien bestimmten, also öffentlichen Brief, dass er sich nie öffentlich in die Angelegenheiten der Justiz einmischen würde. Noch Fragen?
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.