Am morgigen Samstag wollen wieder tausende Österreicher ihren Unmut über die Corona-Verordnungen der schwarz-grünen Regierung zum Ausdruck bringen. Mehrere Demonstrationen waren in Wien angemeldet, doch die Polizei hat fast alle untersagt.
Es wiederholt sich, was vor zwei Wochen stattfand, als alle Corona-Demonstrationen untersagt wurden.
Keine Einsicht bei Regierung
Das heißt auch, dass die Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Kundgebungsform tatsächlich abwürgen will. Dass viele tausend Österreicher vor 14 Tagen das Demonstrationsrecht erfolgreich eingefordert hatten, bewirkte bei den politisch Mächtigen keine Einsicht.
Im Gegenteil. Die Polizei will nach eigenen Angaben mit „ausreichender Anzahl an Kräften“ an Ort und Stelle sein, um das Demonstrationsverbot durchzusetzen.
Sechs Veranstaltungen verboten
Insgesamt sind es sechs Kundgebungen, die von der Exekutive verboten wurden, darunter eine Kundgebung auf dem Karlsplatz, auf dem Heldenplatz und ein Demonstrationszug über den Ring. Zwei weitere Veranstaltungen, darunter ein Auto-Korso, werden noch geprüft, wie es heißt.
Genehmigt wurde für Samstag lediglich die Demonstration für Kinderrechte, die für 50 Personen angemeldet war. Sie könnte unerwartet viele Teilnehmer bekommen.
Unterstellung als Begründung
Die Gründe für die Verbote sind die mittlerweile üblichen. Es wird den Veranstaltern unterstellt, dass bei ihren Kundgebungen die Corona-Vorschriften nicht eingehalten werden.
Zunächst stellt sich dabei erneut die Frage nach der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wo sind die Richter, die zwischen Innenministerium und Kundgebungsorganisatoren entscheiden und das Demonstrationsrecht, eine Grundsäule eines demokratischen freien Landes (im Gegensatz zur Diktatur), verteidigen? Wo bleibt die Justiz, die in der Frage Innenministerium gegen Demonstrationsorganisatoren entscheidet, und zwar allein der Rechtsordnung verpflichtet?
Grundrecht bleibt Grundrecht
Immerhin gibt es eine Gewichtungs-Hierarchie. Eine Verordnung des Innenministeriums ist im Gegensatz zu ordentlichen Gesetzen, den Grundrechten und der Verfassung in einer kontinuierlichen und konsolidieren Rechtsprechung ganz weit unten. Nicht der Vorwand macht den Unterschied. Ein Grundrecht ist ein Grundrecht. Der Innenminister ist nicht Herr des Landes.