Ein brisanter Strafprozess findet am 14. Jänner am Straflandesgericht Wels statt. Dort muss sich ein ÖVP-Landtagsabgeordneter und Bürgermeister wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Verleumdung vor Gericht verantworten.
Der oberösterreichische ÖVP-Spitzenpolitiker, für den die Unschuldsvermutung gilt, hat sein Landtagsmandat für den Zeitraum des Strafverfahrens „ruhend“ gestellt. Im Bürgermeisteramt einer Gemeinde im Hausruckviertel, wo die Taten nach Angabe des Opfers unter anderem stattgefunden haben sollen, ist das „ÖVP-Urgestein“ allerdings verblieben. Der ÖVP-Politiker, dessen Identität nicht genannt wird, bestreitet alle Vorwürfe.
Staatsanwaltschaft Wels geht von Tatzeitraum 2014 bis 2016 aus
Die Staatsanwaltschaft Wels geht in ihrer Anklageschrift von einem Tatzeitraum von 2014 bis 2016 aus. In dieser Zeitspanne soll der ÖVP-Mandatar eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt und sogar dreimal vergewaltigt haben. Das Opfer soll nach längerem Schweigen die ganze Angelegenheit öffentlich gemacht und sogar in einer Gemeinderatssitzung davon berichtet haben.
Der ÖVP-Spitzenpolitiker soll daraufhin versucht haben, das mutmaßliche Opfer „mundtot“ zu machen, und deckte es mit einer zivilrechtlichen Klage ein. Auch eine strafrechtliche Anzeige wegen Verleumdung wurde beim Strafgericht gegen die Mitarbeiterin eingebracht.
Staatsanwaltschaft konzentrierte Ermittlungen auf ÖVP-Bürgermeister
Die Staatsanwaltschaft Wels, die wegen der Verleumdungsanzeige gegen die Mitarbeiterin ermittelte, drehte dann aber die gesamte Angelegenheit und konzentrierte ihre Ermittlungen auf den ÖVP-Bürgermeister. Dies mündete im November dann in eine Anklage gegen den ÖVP-Landespolitiker.
Unter anderem sind auch DNA-Spuren des mutmaßlichen Täters, die von der Gemeindemitarbeiterin nach einem im Raum stehenden sexuellen Kontakt aufbewahrt hatte, Gegenstand und Grundlage der Anklage. Das Verfahren wegen Verleumdung gegen die Mitarbeiterin wurde trotz Fortführungsantrag eingestellt.
Angeklagter ÖVP-Spitzenpolitiker spricht von Manipulation
Nach einer Stellungnahme des Anwalts des ÖVP-Spitzenpolitikers wird sich dieser nicht als geständig verantworten. Er bestreitet vielmehr alle strafrechtlich relevanten Anklagepunkte und streitet sogar ab, dass es einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen der Mitarbeiterin und ihm gegeben hätte. Die im Akt befindlichen DNA-Spuren bezeichnet der Angeklagte als Manipulation.
Die Verhandlung soll wegen des Opfer- und Täterschutzes weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Als Strafdrohung für den schwersten Vorwurf in der Strafanklage sind Gefängnisstrafen von fünf bis 15 Jahren vorgesehen. Ein Mandatsverlust ist bei einem Urteil mit einer mehr als einjährigen Strafe gesetzlich vorgesehen.