Eine Anfragebeantwortung des grünen Gesundheitsministers Rudolf Anschober zu den ministeriellen Vorbereitungen des zweiten “Lockdowns” an FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl offenbart, dass hier wieder einmal nach der Methode „Tricksen, Tarnen und Täuschen“ vorgegangen worden ist. Von der in Oppositionszeiten immer wieder gerne durch die Grünen ausgelobte Transparenz ist bei Rudolf Anschober in Ministerverantwortung nichts mehr übrig.
Auf die Frage, welche Personen konkret an welchen Besprechungen im Vorfeld der Vorbereitung der 3. und 4. Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung im Zeitraum 16. Oktober 2020 bis 23. Oktober 2020 teilgenommen haben, antwortet der grüne Ressortchef Anschober:
An den Abstimmungsgesprächen nahmen die politisch sowie fachlich zuständigen Regierungskollegen sowie deren Mitarbeitern teil.
Verfassungsdienstmitarbeiter und sonstige Experten namentlich nicht bekannt?
Damit nicht genug, antwortet der Gesundheitsminister auf die Frage, welche Mitarbeiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und welche sonstigen Experten an der Vorbereitung und Ausarbeitung der 3. und 4. Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung teilgenommen hätten:
Die laut Geschäftseinteilung zuständigen MitarbeiterInnen des BKA-VD. Die Teilnahme sonstiger Fachleute und Experten aus nachgeordneten Dienststellen des Bundes ist mir nicht bekannt.
Zweiter Lockdown bereits am 16. Oktober 2020 in Vorbereitung?
Und noch eines ist äußert interessant im Zusammenhang mit dem zweiten “Lockdown” und seiner regierungsinternen Vorbereitung. So wurden laut Minister Anschober die Vorbereitungen bereits am 16. Oktober 2020 für diesen gestartet. Und es gab einen großen Kreis von Eingeweihten. Zudem ist klar: es gab innerhalb der Woche zwischen dem 16. und dem 23. Oktober 2020 mehrere Entwürfe für diese 3. und 4. Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung:
Der Auftrag erfolgte am 16.10.2020. Die Vorgaben waren regierungsintern abgestimmt. In weiterer Folge wurden auch die Bundesländer befasst. Da es sich um einen länger dauernden Be- und Überarbeitungsprozess handelt, kann eine Anzahl der Entwürfe nicht ziffernmäßig genannt werden. Die finale politische Abstimmungsrunde betreffend beide Novellen hat am 22.10.2020 im Wege der Regierungskoordination stattgefunden.
Minister Anschober redet Sachwalterschaft durch Kurz klein
Spätestens seit dem März 2020 ist klar, dass ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz seine machtpolitische „Richtlinienkompetenz“ gegenüber Anschober durchsetzt. Das versucht der grüne Gesundheitsminister jetzt aber anlässlich der 3. und 4. Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung klein zu reden:
Die „finale Freigabe“ einer Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erfolgt durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, nicht durch den Bundeskanzler, dessen Kabinett oder den Verfassungsdienst.