Was hat ein türkisches Volkslied in einem österreichischen Volksschulbuch verloren? Das fragte sich FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl wohl nicht zu Unrecht. Er bat ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann um Aufklärung.
Verwirrung bei Eltern
Das Buch mit dem türkischen Volkslied tauchte in einer Kärntner Schule auf und sorgte bei einigen Eltern für Verwirrung. Sie wandten sich verärgert an Hermann Brückl, der daraufhin eine parlamentarische Anfrage an Bildungsminister Faßmann stellte.
Faßmann: “Interkulturelles Lernen ermöglichen”
In der Anfragebeantwortung verteidigt Faßmann nun den türkischen Text im Volksschulbuch. Zuerst stellt er klar, dass die Auswahl und die Bestellung von Unterrichtsmaterialien autonom am jeweiligen Schulstandort erfolge. Weiter heißt es dann in seiner Stellungnahme:
Das auf Seite 30 zitierte türkische Volkslied wurde dem Buch „MitSprache(n) spielen“ aus dem Abschnitt „Textmuster zum Nachmachen, Mitmachen und Selbermachen“ entnommen, das von Dr. Gerlind Belke herausgegeben wurde. Die allgemeinen Bildungsziele des Lehrplans der Volksschule sehen die Grundschule als sozialen Lebens- und Erfahrungsraum. Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Erstsprache unterrichtet werden.
Brauchtum im Liedgut aufgreifen
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Kulturgut seien insbesondere Aspekte wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (z.B. Erzählungen, Märchen und Sagen), Tradition und Liedgut aufzugreifen. Die vier Zeilen des abgebildeten Volkslieds, die auch in deutscher Sprache präsentiert würden, sollen Schülerinnen und Schüler zu formaler und kreativer Auseinandersetzung hinführen, so Faßmann.
Gesellschaftliche Vielfalt soll sich im Schulbuch abbilden
Auf die Frage von FPÖ-Bildunssprecher Hermann Brückl, ob auch Texte aus anderen Kulturen in österreichischen Volksschulen vorkomme würden, sagte Faßmann:
[…] Für einen Kanon von Märchen und Liedern, die in Schulbüchern vorkommen dürfen, existiert keine rechtliche Grundlage […]. Gesellschaftliche Vielfalt soll sich aber im Schulbuch auf Basis von gesetzlichen Grundlagen abbilden.