Hubert Fuchs

FPÖ-Budgetsprecher Hubert Fuchs bei seiner kompetenten Rede zum “Kontoeinschau-Gesetz” im Nationalrat.

13. Dezember 2020 / 13:17 Uhr

Zweidrittel-Mehrheit nicht erreicht: Opposition verhindert Blümels „Kontoeinschau“

Gerade noch einmal gut gegangen! SPÖ und FPÖ haben im Parlament den Plan von ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel verhindert, dass Behörden auch ohne begründeten Verdacht Einschau auf das Kontoregister von Firmen nehmen können.

Angriff auf Rechtstaatlichkeit

Für ein solches Gesetz hätte die schwarz-grüne Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat benötigt. Doch die SPÖ und die FPÖ stimmten dagegen – aus völlig unterschiedlichen Motiven: Den Roten ging – man staune (!) – die Novellierung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes nicht weit genug, die Blauen dagegen lehnten mit dem Hinweis, dass dies ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit sei, ab.

Privat- und Berufssphäre außer Acht gelassen

Der frühere Finanzstaatssekretär und nunmehrige FPÖ-Budgetsprecher Hubert Fuchs meinte in einer Aussendung:

Die geplante Neuregelung würde bedeuten, dass im Zuge einer Betriebsprüfung ohne jeglichen Anlass Einschau in das Kontenregister durchgeführt werden kann, selbst dann, wenn es sich bloß um eine routinemäßige, periodische Betriebsprüfung handelt und keinerlei – begründeter und substantiierter – Verdacht der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung besteht.

Fuchs zitierte in diesem Zusammenhang aus der Stellungnahme der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom 20. Juli:

Die Prüfung hinterrücks mit einer Kontenregistereinsicht beginnen zu lassen, über die erst im Nachhinein eine Information gemäß § 4 Abs 6 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz ergeht, lässt jegliche – auch verfassungsrechtlich geschützte – persönliche Privat- und Berufssphäre außer Acht.

Treffender könne man es laut Fuchs nicht formulieren. Diese Novellierung werde von Finanzminister Blümel in den Erläuterungen als „sprachliche Anpassung, welche der Klarstellung dient“, bezeichnet. „In Wirklichkeit ist es aber keine Klarstellung, sondern ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit“, kritisierte Fuchs.

Bankgeheimnis mit “gläsernem Konto” abgeschafft

Was ist eigentlich ein Kontoregister? Im Gesetz ist das so formuliert:

Der Bundesminister für Finanzen hat für das gesamte Bundesgebiet ein Register (Kontenregister) zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse, zur Durchführung von Strafverfahren, verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren, der Erhebung der Abgaben des Bundes und für den internationalen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten, sowie zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und zur Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen zu führen.

Mit diesem im Mai 2015 unter Rot-Schwarz geschaffenen „gläsernen Konto“ wurde das österreichische Bankgeheimnis de facto abgeschafft. Nun wollte ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel mehr als das – die Einsicht auf das Konto auch ohne begründeten Verdacht, was im Nationalrat gerade noch verhindert werden konnte. Medial ist diese wichtige Entscheidung aber komplett untergegangen.

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