Ist das der „neue Stil“ unter der „Fortschrittskoalition für Wien“? Die NEOS, die bekanntlich für Transparenz stehen, beantworten offenbar nicht jede Medienanfrage.
Eingangsbestätigung erhalten
Wie unzensuriert zugetragen wurde, hat ein Redakteur der Neuen Freien Zeitung an die in Wien für Einwanderung zuständige Magistratsabteilung 35 (MA35) eine Medienanfrage geschickt. Der Pressesprecher antwortete, dass er die Anfrage an das Büro des zuständigen Vizebürgermeisters und Stadtrats Christoph Wiederkehr weitergeleitet habe.
Wiederkehr ist bekanntlich amtsführender Stadtrat für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz. Und obwohl die Frist von einer Woche gesetzt wurde, gab es keine Beantwortung der Medienanfrage. Auf Nachfrage bei der MA 35 wurde mitgeteilt, dass Manfred Kling (NEOS) der Ansprechpartner für Wiederkehr sei. Ob er der nochmaligen Aufforderung der Beantwortung bis zum 11. Dezember nachkommt?
Anfrage zu Einwanderung in Wien
Die Neue Freie Zeitung will wissen, wie viele Ausländer aus den EWR-Staaten in den letzten Jahren nach Wien gekommen sind und eine Anmeldebescheinigung beantragt haben. Außerdem wurde um Daten ersucht, wie viele Ausländer wieder ausgewiesen wurden.
Ausländer aus den EWR-Staaten dürfen sich drei Monate lang in einem anderen Staat aufhalten, ohne dass sie Formalitäten bekannt geben müssen.
Nach drei Monaten Rückkehr oder Anmeldebescheinigung
Wer aber länger als drei Monate in einem Mitgliedstaat leben will, muss eine Anmeldebescheinigung beantragen. Und diese wird nur dann bewilligt, wenn der Antragsteller entweder im Aufnahmestaat einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder über ausreichend Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügt, ohne dass die Person auf Sozialhilfeleistungen und – etwa in Österreich – die Ausgleichszulage angewiesen sein zu müssen.
Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss das Land verlassen oder ausgewiesen werden. Hält sich der Antragsteller, der die Anmeldebescheinigung erhalten hat, fünf Jahre im Aufnahmestaat auf, so kann er einen Daueraufenthalt beantragen. Wird dieser bewilligt, so hat die Person alle Vergünstigungen und darf Mindestsicherung und Mindestpension (Ausgleichszulage) kassieren.
Rumäne wollte 590 Euro monatlich zusätzlich zur Sozialhilfe
Und es gibt Personen, die versuchen, in den Genuss der sozialen Hängematte zu kommen. Vor Jahren befasste sich der Oberste Gerichtshof mit einem besonders dreisten Fall eines pensionierten Rumänen.
Der Rumäne kam nach Österreich, um sich hier medizinisch behandeln zu lassen. In seinem Heimatland hätte er außerdem für Medikamente bezahlen müssen. Als Nachweis, dass er über ausreichend Existenzmittel verfüge, legte er ein Sparbuch in der Höhe von 5.000 Euro vor. Geld, das jedoch von seiner in Österreich wohnhaften Schwester stammte, die für ihn haftete.
Statt Erspartem in Wahrheit Schulden
Allerdings war das „Ersparte“ tatsächlich ein Kredit, den die Schwester aufnahm. Die Salzburger Behörden bekamen viel zu spät davon Wind und der Rumäne kassierte neben seiner bundesdeutschen und rumänischen Rente eine Mindestsicherung in Höhe von 166 oder 169 Euro monatlich, auch der Mietzins für seine gemietete Wohnung in Höhe von 220 Euro monatlich wurde ihm vom Sozialamt bezahlt. Die Ausgleichszulage hätte ihm zusätzlich noch Einnahmen bis zu 591,97 Euro monatlich beschert, die aber abgelehnt wurde.
Wäre der Fall nicht aufgeflogen, hätte Österreichs Steuerzahler monatlich um die 1.000 Euro für den Rumänen berappen müssen. Dabei muss es sich freilich um keinen Einzelfall handeln, weshalb die Neue Freie Zeitung auch wissen will, wie viele Familienangehörige mit einem Sparbuch für EWR-Bürger haften, die eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Auch ÖVP kennt keine Transparenz
Fragen, die bis dato unbeantwortet geblieben sind. Die pinke Transparenz endet wohl, wenn kritische Journalisten, die es bei den „normalen Medien“ freilich nicht gibt, an die Türe klopfen.
Und nur der Form halber: Auch ÖVP-geführte Ministerien beantworten Medienanfragen nicht. Bestes Beispiel sind das Innenministerium unter Karl Nehammer sowie das Familienministerium mit Christine Aschbacher als Verantwortliche. Dabei meinte das Innenministerium in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung aufgrund einer Anfrage der FPÖ, dass dem Ministerium ein professioneller, kooperativer Umgang mit allen Medien wichtig sei und An- und Rückfragen so schnell wie möglich beantwortet würden.