Beim Verstoß gegen die Corona-Regeln wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen: Während ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz ohne Maske im Ö3-Studio herumspaziert, wurde jetzt ein ÖSV-Spitzenfunktionär gekündigt, weil er dem Vernehmen nach die Maske im Büro abnahm.
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ÖSV schmeißt Assistenztrainer hinaus
Der Rauswurf von Skispringer-Assistenztrainer Robert Treitinger wegen „Nichteinhaltung der Covid-19-Schutzmaßnahmen“ schlägt hohe Wellen. Er soll – laut einem Bericht der Tiroler Tageszeitung (TT) – nach seiner Rückkehr vom Weltcup-Skispringen in Wiesla/Weichsel in Schlesien, heute Polen, im ÖSV-Büro wie sein Gegenüber die Maske abgenommen haben.
Weil Treitinger also die Maske abnahm, wurde das Arbeitsverhältnis mit dem Österreichischen Skiverband (ÖSV) beendet. Zumindest muss man davon ausgehen, denn ÖSV-Generalsekretär Christian Scherer nannte weder zu weiteren Vergehen des Funktionärs noch zu arbeitsrechtlichen Hintergründen Details, wie die TT schrieb.
Petition der Skispringer für Verbleib des Assistenztrainers
Dass ein solches Vergehen die Karriere einer wichtigen Stütze des österreichischen Skisprungteams beenden soll, können die Skispringer, allen voran Stefan Kraft, nicht nachvollziehen. In einem Schreiben an den Verband bitten die Sportler Präsident Peter Schröcksnadel, Sportdirektor Toni Tiger und Generalsekretär Christian Scherer, „diese Entscheidung zu prüfen und falls irgend möglich zu überdenken“.
Kurz und Van der Bellen weiter im Amt
Tatsächlich fragt man sich, ob eine Kündigung in diesem Fall nachvollziehbar ist. Denn auf der politischen Bühne leistete sich Bundeskanzler Sebastian Kurz schon mehrere Vergehen gegen geltende Corona-Regeln – er wurde aber deshalb nicht „gekündigt“. Wir erinnern uns: Mitten im ersten „Lockdown“ spazierte er ohne Abstand und Maske durch das Walsertal in Vorarlberg, später dann wurde Kurz erwischt, als er ohne Maske durch das Ö3-Studio spazierte.
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Übrigens wurde auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen nicht abberufen, als er in einem Wiener Innenstadtlokal – ebenfalls mitten im ersten „Lockdown“ – die amtlich geregelte Sperrstunde um 23 Uhr gleich um mehrere Stunden überschritt.