Im Landtag von Sachsen-Anhalt wird nun erstmal doch nicht über die GEZ abgestimmt. Die CDU hat damit zwar den Zusammenbruch ihrer Koalition verhindert, aber die Krise nicht abgewendet, sondern nur verlagert.

8. Dezember 2020 / 15:46 Uhr

CDU verhindert vorläufig Koalitionsbruch in Sachsen-Anhalt

Ministerpräsident Reiner Haseloff von der CDU in Sachsen-Anhalt hat den Staatsvertrag zur Anhebung der Rundfunkgebühren zurückgezogen. Er hat seine Entscheidung am Dienstag in einer Kabinettssitzung mitgeteilt, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete. Damit bleibt der Rundfunkbeitrag auch nach dem 1. Januar 2021 bei 17,50 Euro, worüber sich Kritiker der GEZ erstmal freuen dürften.

Drohender Koalitionsbruch erstmal abgewendet

Das Parlament hat ohne den Medienrechtsänderungsstaatsvertrag keine Grundlage mehr, um über die Erhöhung abzustimmen. Die Koalitionspartner der CDU im Landtag, Grüne und SPD, hatten zuvor immer wieder mit dem Bruch der Koalition gedroht, sollte seine Partei mit der AfD zusammen gegen die Erhöhung stimmen. Sie hätten eine solche Abstimmung nämlich, wie schon damals im Fall Kemmerich, als “Tabubruch” empfunden.

SPD-Fraktionschefin Katja Zähle meinte, ihre Partei nehme die Entscheidung zur Kenntnis. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Sebastian Striegel, erklärte zu der Abstimmungsverhinderung: “Unter normalen Umständen wäre dies der Moment, eine solche Koalition zu verlassen. Derzeit sind aber keine normalen Zustände.”

Rechtliche Schritte gegen Sachsen-Anhalt?

Der Ärger ist damit für die CDU aber keinesfalls ausgestanden. Denn nun prüfen mehrere Bundesländer rechtliche Schritte gegen das Land Sachsen-Anhalt, für den Fall, dass dieses der Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmt. Juristen der saarländischen Landesregierung würden dann laut dem Handelsblatt eine Verletzung der “Bundestreue” beanstanden.

Angeblich wäre eine Ablehnung des Medienrechtsänderungsstaatsvertrags eine Missachtung der Pflicht zum bundesfreundlichen Verhalten, die eine gegenseitige Rücksichtnahme und Zusammenarbeit geböte, behaupten die Juristen demnach. Auch in Bremen und Hessen laufen laut dem Bericht juristische Prüfungen. Dort haben kleinere ARD-Anstalten ihren Sitz, die ohne den neuen Medienstaatsvertrag in Geldnot geraten könnten. Dann müssten die Steuerzahler aufkommen, was jedoch gegen die angebliche Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstoßen würde. Denn dieser wird aktuell nicht durch Steuern, sondern vor allem durch zwangsmäßig erhobene Gebühren finanziert.

MDR will vor’s Bundesverfassungsgericht

Zudem hat der MDR angekündigt, im Falle einer Ablehnung des Medienstaatsvertrags vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. “Wenn die Beitragsanpassung nicht kommt, dann ist die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht mehr gesichert. Dann sind die Rundfunkanstalten in ihren Grundrechten beschwert, das heißt in ihren Grundrechtsbereich wird eingegriffen”, sagte Intendantin Karola Wille bei der Sitzung des MDR-Rundfunkrats. Deshalb werde ihre Anstalt “sicherlich den Weg nach Karlsruhe suchen, um eine verfassungsgerichtliche Klärung herbeizuführen”.

Ursprünglich war geplant, dass am morgigen Mittwoch der Medienausschuss des Magdeburger Landtags zusammenkommt, der eine Beschlussempfehlung für das Parlament abgeben sollte. In den vergangenen Tagen hatten Politiker aller Parteien außer der AfD, die CDU in Sachsen-Anhalt aufgefordert, nachzugeben und nächste Woche auf jeden Fall für die Erhöhung des Beitrags auf 18,36 Euro im Monat zu stimmen. Dazu wird es nun nicht kommen, aber der Fall ist damit noch lange nicht zu Ende.

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