Nach den unverhältnismäßigen Covid-19-Maßnahmen inklusive neuerlichem “Lockdown” für Gesellschaft und Wirtschaft tun sich bereits neue Konflikte bei der Pandemie-Politik der schwarz-grünen Bundesregierung auf. Konkret geht es um die in den nächsten Wochen ins Haus stehenden Zwangstestungen und Zwangsimpfungen, die von der FPÖ kategorisch abgelehnt werden.
FPÖ-Klubobmann Herbert erneuerte seine Kritik an den von der Regierung geplanten Zwangstests, die derzeit noch unter der euphemistischen Bezeichnung „Massentestungen“ firmieren und erinnerte daran, dass die Freiheitlichen bereits am vergangenen Freitag einen dementsprechenden Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht haben. Zwangstestungen seien die Vorstufe zu Zwangsimpfungen und müssten daher verboten werden, betonte Kickl.
Massentests nach Slowakei-Vorbild stehen bevor
ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz kündigt für die Zeit nach dem 7. Dezember als Bedingung für eine Aufhebung des „Lockdown“ umfangreiche Testungen nach dem Vorbild der Slowakei an, also Massentests für alle Bevölkerungsschichten vom 10. bis zum 65. Lebensjahr.
In der Slowakei werden die Covid-19-Testungen mit Sanktionen gegen die Bevölkerung verknüpft. Wer den Test verweigert, wird in Zwangsquarantäne geschickt. Für Kickl bahnen sich solche Maßnahmen auch in unserem Land an:
Das trauen sich Bundeskanzler Sebastian Kurz und seine schwarz-grüne Regierung zwar derzeit noch nicht offiziell verkünden, aber wenn man sich die Aktionen rund um die Corona-App im Frühjahr 2020 in Erinnerung ruft, dann könnte hier durchaus der Versuch einer Verpflichtung herauskommen. Wenn aber verpflichtende Testungen kommen, dann sind auch verpflichtende Impfungen mittelfristig nicht mehr auszuschließen.
Sinnlose Tests an symptomfreien Personen
Diese Testungen an symptomlosen Personen würden zudem auch jedem epidemiologischen Grundsatz widersprechen. Kickl forderte daher ein gesetzliches Verbot von Zwangstestungen und Zwangsimpfungen in Österreich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen, eine Novellierung des § 17 Abs 3 und 4 Epidemiegesetz, die Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen, Bevölkerungsgruppen oder Einzelpersonen gesetzlich verbietet, und eine Novellierung des Impfschadengesetzes, die alle Schäden durch freiwillige und angeordnete Impfungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen umfasst.