Die Pleite der Commerzialbank Mattersburg (CMB) hat jetzt ein umfassendes Nachspiel. Am Landesgericht Eisenstadt ist diese Woche die erste Zivilklage gegen das Land Burgenland im Zuge der Aufarbeitung der Commerzialbank-Pleite eingegangen. Ein Kunde der CMB fordert vom Land Burgenland 87.500 Euro ein. Nach Ansicht des Klägers hat die burgenländische Landesregierung schuldhaft ihre gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Revision der Bankgenossenschaft, dem Eigentümer der CMB, verletzt.
Grund für den Vorhalt ist, dass die Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA mit der Revision der Genossenschaft beauftragt wurde, obwohl diese Wirtschaftsprüfungskanzlei gleichzeitig Abschlussprüfer der CMB gewesen ist. Durch die Banken-Pleite der CMB ist den Bankkunden ein Schaden von insgesamt 690 Millionen Euro entstanden.
Anwalt sieht Landesregierung in der Pflicht
Der vertretende Anwalt des Bankkunden sieht das Burgenland klar in der Pflicht zur Haftung. Für ihn ist klar, dass die Landesregierung ihre Pflicht als Revisionsverband eklatant vernachlässigt hat und daher zu haften hat. Dabei gehe die Übertragung dieser Revisionspflicht auf eine Kanzlei, die auch die Wirtschaftsprüfung der Bank übernommen hatte, für den Anwalt über grobe Fahrlässigkeit hinaus.
Damit müsste die Landesregierung des Burgenlandes damit gerechnet haben, dass man keine ernstzunehmende Revision vornehmen könne, wenn sich der Revisor selbst kontrolliert. Das Land Burgenland hat in früheren Stellungnahmen jegliche Verantwortung in der Causa Commerzialbank von sich gewiesen und seinerseits eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich als verantwortliche Ebene für die Bankenaufsicht angekündigt.