oe24-Chefredakteur Niki Fellner behauptete in seinem Kommentar vom 20. August 2020, der sowohl im Internet als auch in der Printausgabe erschien, unter dem Titel „Hass im Netz – Gesetz ist ein Rohrkrepierer“ folgende Unwahrheit:
In den Foren von Standard und Unzensuriert können User also weiter anonym ihre Hass-Postings veröffentlichen. Schon jetzt lassen diese Seiten strafrechtlich relevante Kommentare teils stundenlang online – mit dem für sie angenehmen Nebeneffekt, dass sie mit dem dort generierten Traffic fette Werbeeinnahmen erzielen.
Keine Kommentarfunktion auf unzensuriert
Tatsächlich ist diese Behauptung unwahr, weil es auf der Seite von unzensuriert seit 11. April 2019 keine Kommentarfunktion mehr gibt. Die Redaktion entschloss sich damals zu diesem Schritt und erklärte das seinen Lesern im Artikel „Es reicht! Keine Leserkommentare mehr auf Unzensuriert, dafür Aktion Hassmelder“.
Klage auf Gegendarstellung
Unzensuriert klagte wegen dieser offensichtlichen Falschmeldung beim Wiener Landesgericht für Strafsachen und begehrte eine Gegendarstellung. Schließlich war für jeden nicht lebensfremden Menschen auf den ersten Blick klar: Gibt es keine Kommentarfunktion, kann auch keiner ein Hass-Posting platzieren. Niki Fellner hat also etwas geschrieben, ohne die journalistische Sorgfaltspflicht zu beachten, nämlich zu recherchieren. Er hätte ja nur einen Blick auf unzensuriert werfen müssen, um sofort zu erkennen, dass es keine Leserkommentare gibt.
Schwer verständliche Urteilsbegründung
Die Klage landete bei Richter Stefan Apostol, der in seiner Urteilsbegründung unzensuriert zwar Recht gab, die Klage aber trotzdem abwies. Im Wesentlichen deshalb, weil wir auf unserer Deutschland-Seite unzensuriert.de auch kein Kommentar-Forum betreiben. Die schwer verständliche Ausführung des Richters:
(…)Die These enthält die Behauptung, dass „Unzensuriert“ kein Forum betreibe. Eine kontradiktorische Antithese hiezu müsste demnach darauf aufbauen, dass „Unzensuriert“ gar kein Internetforum betreibt. Demgegenüber behandelt die Antithese lediglich den Umstand, dass auf der Website www.unzensuriert.at kein Forum betrieben wird. Irreführend unvollständig erweist sich die Antithese somit schon deshalb, weil sie verschweigt, dass „Unzensuriert“ daneben noch eine weitere Website, nämlich www.unzensuriert.de, betreibt. Ob dort ein Forum betrieben wird, bleibt somit unbehandelt. Damit ist aber bereits die Antithese des Nichtbetreibens eines Forums auf www.unzensuriert.at nicht kontradiktorisch zur Behauptung des Betreibens eines Forums durch „Unzensuriert“ (auf welcher seiner Websiten auch immer).
Es war daher schon aus diesem Grunde mit Abweisung des Veröffentlichungsbegehrens vorzugehen, sodass sich ein näheres Eingehen auf die weiteren von der Antragsgegnerin vorgebrachten Einwände gegen die Zulässigkeit der Gegendarstellung erübrigt (…)
Berufung beim Oberlandesgericht möglich
Wie heißt es so schön: Zwischen Recht haben oder recht haben besteht ein gewaltiger Unterschied. Die Redaktion von unzensuriert kann dieses Urteil nun akzeptieren oder eine Berufung beim Oberlandesgericht einbringen. Dies wäre aber mit einem großen Kostenrisiko verbunden.
Was meinen Sie? Soll die Internet-Zeitung unzensuriert den Prozess weiterführen, um zu ihrem Recht zu kommen?
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oe24-Chefredakteur Niki Fellner dürfte seinen Fehler in seinem Kommentar inzwischen eingesehen haben. Klickt man nämlich auf den Artikel „Hass im Netz – Gesetz ist ein Rohrkrepierer“ erscheint nur noch die Nachricht „Seite nicht vorhanden“.