Wer über Adolf Hitler Witze macht, muss vorsichtig sein, denn sogar dafür kann man schon Ärger bekommen. Aber immerhin ging der Fall einer Polizistin, die deswegen Dienstverbot bekam, nochmal gut aus. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat es aufgehoben. Die Beamtin war Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe, in die ein Teilnehmer ein Bild geschickt hatte, das auf Adolf Hitler anspielte. Dieses sei aber eine Parodie gewesen, urteilte das Gericht in einem Eilverfahren laut der Süddeutschen Zeitung.
Nichts strafrechtlich Relevantes gefunden
Es gebe keine “tragfähige Grundlage” dafür, hinter dem Bild “rechtsradikales Gedankengut” oder eine sonstige strafrechtliche Relevanz zu vermuten. Die abgebildete Person sei “offensichtlich nicht Adolf Hitler sondern jemand”, der diesen “überzeichne und der Lächerlichkeit preisgebe”, begründete die Behörde ihre Entscheidung. Zudem sei unklar, ob die Beamtin die verschickte Datei überhaupt gesehen habe. Da waren die linken Denunzianten wohl etwas voreilig.
Das zuständige Landesamt hatte den Vorfall als “schwerwiegendes Dienstvergehen” und einen “Verstoß gegen die politische Treuepflicht” gewertet. Die Behörde hatte die Polizistin außerdem beschuldigt, “den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung” wegen des vermeintlichen Betrachten eines Bildes verlassen zu haben. Das Düsseldorfer Gericht widersprach dieser Auffassung in seiner Entscheidung. Die Suspendierung der Frau sei nicht nur inhaltlich, sondern auch formal rechtswidrig gewesen.