In vielen Ländern, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, ist es derzeit verpflichtend, beim Besuch eines Restaurants oder einer anderen Gastwirtschaft Angaben zur Person zu machen. Damit will die Regierung die Ausbreitung des Coronavirus verhindern.
Musterschüler verzwanzigfachen das Bußgeld
Wer vorsätzlich falsche Angaben über sich macht, soll, so das Ergebnis der Videokonferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel am Dienstag, ein Mindestbußgeld von 50 Euro bezahlen.
Den Musterschülern Schleswig-Holstein, regiert von CDU, Grünen und FDP, und dem linken Hamburg geht das nicht weit genug. Sie knöpfen den Deutschen gleich 1.000 Euro als Bußgeld für falsche Angaben zur Identität ab.
„Kein Kavaliersdelikt“ – außer bei Asylanten
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sieht in einem solchen Verhalten von Gästen kein Kavaliersdelikt:
Das ist Vorsatz, wenn man Kontaktlisten nicht richtig ausfüllt.
Anders bei Asylanten. Macht ein Einwanderer bei seinem Asylantrag falsche Angaben zu seiner Identität oder Staatsangehörigkeit – kein Problem. Er kann seelenruhig bei seinem Alter und seiner Herkunft schummeln, um sich auf diese Weise rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet zu erschleichen. Die Regierung findet das nicht schlimm, es ist weder verboten, noch gibt es dafür eine Strafe. Aber wehe, der deutsche Michel gibt einen falschen Namen an, wenn er zum Wirten auf ein Bier geht.
In Österreich – noch – nicht verpflichtend
In Wien und Niederösterreich (in NÖ erst ab “Ampelfarbe” Orange im Bezirk) ist das seit dieser Woche angeordnetete Ausfüllen der Namenslisten in der Gastronomie – vorerst – noch nicht unter Strafandrohung. Laut Erhebungen der Wirtschaftskammer verweigern vier von zehn Gästen die Namenserfassung. Sehr wohl gestraft werden kann der Wirt, wenn er keine solchen Listen für die Gäste auflegt.