Tiefe Einblicke lässt Meinhild Hausreither, eine der drei Einsatzleiter des CoV-Krisenstabs des Gesundheitsministeriums und stellvertretende Chefin der Sektion IX „Öffentliche Gesundheit, Lebensmittel und Veterinärrecht“ in den Ablauf der Normenfindung im Zusammenhang mit Covid-19 zu. Der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober lässt seine Gesetze nämlich von Rechtspraktikanten verfassen.
Unter dem Titel „Gesetze in der Krisenzeit“ wurde die Gesundheitsrechtsexpertin Hausreither auf orf.at bezüglich der Kritik an den Gesetzen folgendermaßen zitiert:
Wo gehobelt wird, da fliegen Späne. Es wird unter Hochdruck gearbeitet. Natürlich nervt die Kritik, das gebe ich zu. Sie war aber zum Teil berechtigt.
50 Prozent der Covid-19-Legisten Rechtspraktikanten
Wie hier im Angesicht dieser legistischen Mega-Herausforderung gearbeitet wird, ist wenig vertrauenserweckend. Lediglich zehn Personen – fünf Juristen und fünf Rechtspraktikanten – arbeiten derzeit an den Verordnungen und Gesetzen samt Novellen sowie an den Erlässen und Rechtsauskünften zu Covid-19 und den Nebengesetzen.
Dass 50 Prozent der Legisten sich noch im Stadium des Rechtspraktikums befinden, ist wohl einer völligen Fehleinschätzung der Situation geschuldet. Ein Rechtspraktikum ist eine sinnvolle Tätigkeit und wird von Absolventen eines erfolgreichen rechtswissenschaftlichen Studiums absolviert. Aber es steht am Anfang einer regulären Berufslaufbahn, und die Rechtspraktikanten haben in der Regel keinerlei tatsächliche Berufserfahrung.
Sechs Monate nach Pandemie-Beginn sollen neue Juristen kommen
Laut Gesundheitsministerium sollen nach den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs, dem Desaster mit der Einreiseverordnung im Sommer, dem missglückten Begutachtungsverfahren bei der Sammelgesetznovelle nun zusätzliche Juristen kurz vor der Aufnahme stehen.
Über mangelnde externe Expertise kann sich das Ressort nicht beklagen. Derzeit wird das Mini-Team, das für die Coronavirus-Gesetze zuständig ist, von einem „externen“ Beratergremium begleitet und steht im ständigen Austausch mit dem Verfassungsdienst. Dieser war aber bei den letzten Novellen auch nicht sehr hilfreich und kritisiert die Arbeit von Anschobers Legisten massiv. Schlussendlich hat man mit der offensichtlich durch Rechtspraktikanten mit verfassten Gesetzestexte die österreichische Tradition des Rechtsstaates gebrochen.