Eine Klage gegen die Fluglinie AUA bringt jetzt der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Peter Wurm im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ein. Eine Flugbegleiterin hatte am Dienstag bei der Landung eines Flugzeugs aus Innsbruck in Wien-Schwechat die Polizei alarmiert, nachdem sie Wurm wiederholt zurechtgewiesen hatte, weil dieser zum Trinken aus einer Wasserflasche kurzfristig die Gesichtsmaske abgenommen hatte.
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Nachdem Wurm das schockierende und beängstigende Erlebnis öffentlich gemacht hatte, äußerte die Sprecherin der Austrian Airlines anstelle der erwarteten Entschuldigung gegenüber Medien weitere Vorwürfe gegen den Fluggast.
Klage auf Widerruf
Der Klagsweg sei der einzige Weg, um hier für Gerechtigkeit zu sorgen, ist der FPÖ-Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschuss für Konsumentenschutz im Parlament, überzeugt:
Aufgrund meines Erlebnisses an Bord der Austrian Airlines und der öffentlichen Reaktion der Fluglinie habe ich mich dazu entschlossen, Klage gemäß § 1330 ABGB auf Unterlassung und öffentlichen Widerruf gegen die Pressesprecherin der AUA wegen der von ihr geäußerten unwahren Behauptungen über meine Person einzubringen.
Die Vorwürfe, die die AUA-Pressesprecherin dem Abgeordneten gegenüber in der medialen Öffentlichkeit erhoben hat, könne die FPÖ so nicht im Raum stehen lassen. Sie seien ehrenrührig und kreditschädigend. Wurm schlägt daher den Rechtsweg ein. Eine andere Möglichkeit, sich in diesem Fall zur Wehr zu setzen, sehe man leider nicht.