Gastronomie

Gastlichkeit unbekümmert genießen war einmal. Jetzt muss der Wirt seine Gäste für die Regierung zwangsregistrieren.

26. September 2020 / 10:34 Uhr

Total-Überwachung von Gastronomiegästen ab Montag

Ab Montag, 28. September, gibt es in der österreichischen Bundeshauptstadt Wien wieder ein Stück weniger Freiheit. Alle Gastronomiegäste müssen sich in den Wiener Lokalen einem umfangreichen Überwachungssystem unterwerfen. Grund dafür ist angeblich eine bessere Bekämpfung des Coronavirus.

So muss jeder Gast, wenn er ein Lokal betritt, seinen Namen, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse in ein Formblatt eintragen. Auch die Tischnummer und die Uhrzeit und Dauer des Aufenthaltes im Lokal müssen im Rahmen dieser Zwangsregistrierung notiert werden. Die Daten muss der Gastronom dann mindestens vier Wochen aufbewahren.

Datenregistrierung für Gesundheitsbehörden

Sollte es einen Covid-19-Verdachtsfall im Zusammenhang mit dem Betrieb des Lokals geben, dann muss der Gastronom die Daten aus dieser Zwangsregistrierung an die Gesundheitsbehörden weiterleiten. Auf der Grundlage dieser Daten sollen dann die Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden eine sogenannte „Kontaktverfolgung“ durchführen. Kommt der Gastronom diesem Verlangen nicht nach, oder hat er die Daten nicht, dann macht er sich strafbar. Der Gast soll unbehelligt bleiben.

Entsprechende Nachverfolgungslisten wird es über das Internetportal der Stadt Wien geben. Auch der Einsatz einer Handy-App oder einer eigenen Tabelle für die Zwangsregistrierung ist möglich. SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig und sein Gesundheitsstadtrat Peter Hacker können so alle Gastronomiegäste und auch die Lokal-Betreiber total überwachen.

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