Johannes Margreiter

Rechtsanwalt und Neos-Abgeordneter Johannes Margreiter wurde wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung gegenüber der FPÖ schuldig gesprochen.

19. September 2020 / 06:00 Uhr

Neos-Mandatar und Rechtsanwalt(!) beleidigt FPÖ als „Nazitruppe“ – Verurteilt!

Als zum letzten Jahreswechsel bekannt wurde, dass Alma Zadić für die Grünen das Amt der Justizministerin übernehmen solle, wurde daran einige Kritik laut. Immerhin war die ehemalige Pilz-Abgeordnete zu dem Zeitpunkt wegen eines „Hasspostings“ gegen einen Burschenschafter erstinstanzlich (nicht rechtskräftig) zu einer medienrechtlichen Entschädigung verurteilt. Mehrere FPÖ-Politiker äußerten sich daher ablehnend. Zahlreiche Nutzer in den sozialen Medien teilten diese Kritik, wobei sich manche dabei massiv abwertend und beleidigend gegenüber Zadić äußerten.

„Dummheit“ und „Niedertracht“ der „Nazitruppe namens FPÖ“

Doch auf ein derart unterirdisches Niveau wie der Neos-Nationalratsabgeordnete Johannes Margreiter aus Tirol begaben sich nur die wenigsten. Auf Twitter ließ er seinem Hass auf die FPÖ freien lauf und postete am 6. Jänner folgenden Text in holprigem Deutsch:

Einmal mehr zeigt sich hier die ganze von reinem Ressentiment und abgrundtiefer Dummheit gesteuerte Niedertracht der hoffentlich niemehr Regierungspartei seienden Nazitruppe namens FPÖ!

Halbherzige Rücknahme nur gegenüber „Einzelpersonen“

Schlimm genug, wenn sich ein gewählter Volksvertreter emotional so wenig im Griff hat, dass er den Mitgliedern eines demokratischen Mitbewerbers in Bausch und Bogen Unterstützung eines zutiefst verbrecherischen Massenmörder-Regimes unterstellt. Man sollte meinen, er hätte – emotional wieder abgekühlt – seine Entgleisung gelöscht und sich in aller Form dafür entschuldigt. Doch davon blieb er weit entfernt. Zwar nahm er den Ausdruck „Nazitruppe“ einen Tag später zurück, schränkte jedoch ein:

War nicht gegen Einzelpersonen gerichtet! Bedaure, wenn sich jemand persönlich beleidigt gefühlt hat!

FPÖ klagte wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung

Die FPÖ durfte sich also durchaus immer noch angesprochen fühlen und beschritt daher den Klagsweg. Sie begehrte, vertreten vom renommierten Medienrechts-Spezialisten Niki Haas, beim Landesgericht Innsbruck, Margreiter die Verbreitung dieser Behauptung zu verbieten und ihm einen Widerruf aufzutragen. Doch selbst dann gab der 62-jährige Heißsporn nicht nach.

Margreiter nimmt sich einen Anwalt namens – Margreiter!

Er nahm sich einen Anwalt namens: Johannes Margreiter – und bestritt den beleidigenden Charakter seiner Aussage. In der Tat: Margreiter ist im Zivilberuf Rechtsanwalt. Der Mandatar ist also kein juristischer Laie, sondern kraft seiner Ausbildung und seiner schon 33-jährigen Berufstätigkeit ein profunder Kenner der österreichischen Gesetze.

„Nazitruppe“ – das wird man wohl noch sagen dürfen…!

Und so versuchte er, mit abenteuerlichen Argumenten die Bezeichnung der FPÖ als „Nazitruppe“ zu rechtfertigen. Dabei verstieg er sich zu der Behauptung, bei dem Begriff „Nazitruppe“ handle es sich um ein reines Werturteil und nicht um eine Tatsachenbehauptung. Frei nach dem Motto: „Das wird man wohl noch sagen dürfen…!“

Klare Worte der Richterin – sie sieht Wiederholungsgefahr

Das Landesgericht war da ganz anderer Meinung. Auch wenn er der Ansicht gewesen sei, dass Repräsentanten der FPÖ durch ihre Postings Auslöser für Hasskommentare gegen Alma Zadić gewesen seien, rechtfertige das nicht die Bezeichnung der FPÖ als „Nazitruppe“, „womit er der gesamten Partei undifferenziert unterstellt, aus Nationalsozialisten zu bestehen und als Kollektiv eine nationalsozialistische Gesinnung zu haben“, so die Richterin in ihrem Urteil. Und sie traut Margreiter weitere derartige Hasspostings zu, wenn sie schreibt, dass er im Verfahren „keine besonderen Umstände vorbrachte, die eine Wiederholung der gesetzwidrigen Handlung ausgeschlossen oder doch zumindest äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen würden“.

Margreiter muss widerrufen und 4.000 Euro zahlen

Margreiter wurde daher vom Gericht schuldig gesprochen, es zu unterlassen, „die wörtliche und/oder sinngleiche Behauptung zu verbreiten, die Klägerin sei eine ‚Nazitruppe‘“. Er muss zudem auf seinem Twitter-Account drei Monate lang einen Widerruf veröffentlichen sowie die Rechtskosten der FPÖ in Höhe von mehr als 4.000 Euro überweisen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, der Widerruf aber noch nicht veröffentlicht. Die Frist dafür beträgt 14 Tage ab dem 15. September 2020.

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