Eine Folge der ungebrochenen Masseneinwanderung ist die Explosion der Mietpreise. Jeder braucht ein Dach über dem Kopf – für die „Flüchtlinge“ müssen die Steuerzahler dafür aber oft überhöhte Mieten berappen. Das kritisierte der Bundesrechnungshof bereits im Juni. Die AfD hatte dann weitere Informationen dazu angefordert, die ergaben:
Bei den Kosten der Unterbringung für Geflüchtete lagen die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe, oft mehr als 100 Prozent.
Offenbar haben sich die kommunalen Träger ein feines Körberlgeld über den Titel der „Menschlichkeit“ eingestreift.
Rechtswidrige Kontrollverhinderung
Außerdem würde die Verwendung der Steuergelder, was die Unterbringungskosten für die Einwanderer betrifft, nicht ausreichend kontrolliert. Und über politische Seilschaften sorgte man vor: Die Prüfungen des Rechnungshofes ergaben, dass „einige kommunale Träger die Jobcenter angewiesen haben, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Unterkünfte nicht zu prüfen. Dies war eindeutig rechtswidrig.“
Der „aufgrund unzureichender Kontrollmöglichkeiten des Sozialministeriums zu beobachtende unwirtschaftliche Einsatz von Steuermitteln im Bereich Unterkunftskosten“ sei „inakzeptabel“. Abgesehen davon heizt es die Mietpreisentwicklung an – zulasten der einheimischen Mieter.