Die Staatsanwaltschaft Freiburg (Baden-Württemberg), von der nicht bekannt ist, welches Parteibuch sie trägt, hat die Ermittlungen gegen zwei Freiburger Fussballfans wegen mutmaßlicher Beleidigung eines AfD-Politikers eingestellt, wie auch die Zeit berichtet.
Angeblich kein begründeter Verdacht
Gegen die zwei Beschuldigten gebe es “keinen begründeten Verdacht”, heißt es. Den beiden Männern war vorgeworfen worden, zu Beginn der vergangenen Saison beim Spiel des SC Freiburg gegen den FSV Mainz ein Transparent hochgehalten zu haben, auf dem sie den Freiburger AfD-Stadtrat Dubravko Mandic als “Nazi” bezeichneten.
“Mandic du Nazi verpiss dich!”, stand auf dem Plakat. Den Fans passte es nicht, dass der AfD-Politiker und Jurist das Spiel besucht hatte. Der Zeit zufolge hält die Staatsanwaltschaft den Schriftzug zwar für “herabsetzend”. Aber die Äußerung sei durch Paragraf 193 des Strafgesetzbuchs gerechtfertigt, “weil sie sich als Wahrnehmung berechtigter Interessen durch die Beschuldigten im öffentlichen Meinungskampf darstellt”. Ob dies auch gilt, wenn jemand beispielsweise Claudia Roth als “Nazi” beschimpft, wurde nicht thematisiert.
Mit Rechten darf man es ja machen
Angeblich stelle die Äußerung laut Staatsanwaltschaft “erkennbar eine Reaktion auf das politische Auftreten des Geschädigten Mandic im Allgemeinen und im Besonderen auf dessen vorangegangene Ankündigung, das Heimspiel des SC Freiburg besuchen zu wollen dar”. Sie bezog sich dabei auf YouTube-Videos des AfD-Politikers und verwies darauf, dass von ihm weitere polemische Äußerungen “bekannt” seien. Innerhalb der AfD werde Mandic “politisch dem rechten Rand zugeordnet”, schrieb die Staatsanwaltschaft laut dem Bericht. Das rechtfertigt offensichtlich solche Beleidigungen. Sehr zur Freude der Mainstreammedien. So sprach sportschau.de von “Meinungsfreiheit im Stadion”.