Das man selbst Afrikaner, die bei der Durchreise mit gefälschten Papieren erwischt werden, nicht umgehend wieder abschiebt, zeigt erneut ein Fall der sich kürzlich in Weil am Rhein (Baden-Württemberg) zutrug. Einmal mehr ist die erste Tat von illegal Einreisenden, wenn sie die Grenze ins Bundesgebiet überschreiten, eine Straftat. In diesem Fall das Herzeigen gefälschter Papiere.
Afrikaner-Duo mit gefälschten Papieren erwischt
Zwei Afrikaner mit falschen Ausweisen versuchten mit dem Fernbus von Italien nach Frankreich zu reisen, in Weil am Rhein endete die Fahrt allerdings bei der Bundespolizei. Die beiden Personen wurden am frühen Donnerstagmorgen (20.08.2020) am Übergang Weil am Rhein – Autobahn, durch die Bundespolizei kontrolliert.
Eine „25-jährige ivorische Staatsangehörige und ein 14-jähriger guinea-bissauischer Staatsangehöriger“, so der Polizeibericht, wiesen sich mit gefälschten italienischen Ausweisen aus. Die 25-jährige Frau wurde aufgefordert, sich zur zuständigen Ausländerbehörde zu begeben. Der angebliche „Jugendliche“ wurde an das Jugendamt übergeben. Die falschen Dokumente wurden als Beweismittel beschlagnahmt.
Behörden übernehmen ungeprüft Angaben von Asylbetrügern
Warum man bei gefälschten Papieren den Angaben solcher Leute überhaupt Glauben schenkt, verwundert schon einigermaßen. Und noch erstaunlicher ist, dass das Duo, welches ohnehin nur durchreisen wollte, hierbleiben soll. Und noch etwas wird schon als beinahe selbstverständlich wahrgenommen: Wie schafft es ein 14-Jähriger alleine von Afrika nach Europa? Ob da nicht eine Sippe dahintersteckt, die dann für das „Kindeswohl“ nachgeholt werden muss?