Im September des Vorjahres wurde von allen Parlamentsparteien eine Änderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes beschlossen, die nun mit 1. September in Kraft tritt: Die Republik Österreich verleiht Nachfahren jüdischer Auswanderer und Flüchtlinge aus der Zeit des Dritten Reiches die Staatsbürgerschaft – unbürokratisch und sogar gebührenfrei.
Und was ist mit den Südtirolern?
Der Obmann des Südtiroler Heimatbundes, Roland Lang, bedauert, dass Österreich „nicht zugleich den Südtirolern die Wiedererlangung der verlorenen österreichischen Staatsbürgerschaft neben der italienischen“ ermöglicht. Denn die bisherige Staatsbürgerschaft können die Nachfahren der Juden selbstverständlich behalten – eine Ausnahme in Österreich.
Das österreichische Parlament hatte im September 2018 mit großer Mehrheit die Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft an die Südtiroler beschlossen. Diese Doppelstaatsbürgerschaft war auch im Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ-Koalition enthalten. Doch danach wollte die ÖVP nichts mehr von der Wiedergutmachung an den Südtirolern wissen, die ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft – genauso wie die Juden im Dritten Reich – gegen ihren Willen verlustig gingen.
“Historisches Unrecht wiedergutmachen”
In der Aussendung des Heimatbundes heißt es daher:
Die Wiedergutmachung eines historischen Unrechts hätte beide Gruppen erfassen sollen.
Die souveräne Maßnahme Österreichs, seinen Tirolern südlich des Brenners ebenso die angestammte Staatsbürgerschaft wieder zu verleihen, würde „eine glaubwürdige Bekundung des europäischen Geistes darstellen“. Dabei liegt der Schlüssel zur österreichischen Staatsbürgerschaft für alle Tiroler einzig in Wien. Italien hat kein Mitbestimmungsrecht, genausowenig wie Rom seinerzeit Slowenien und Kroatien nicht gestattet hätte, dagegen zu sein, als es seiner italienischen Minderheit dort die Doppelstaatsbürgerschaft verlieh.