Der von der schwarz-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Aktionsplan gegen “Hass im Netz” und sogenannte “Fake News” droht in Wirklichkeit eine Meinungszensur durch die Hintertüre einzuführen. Denn unliebsame Inhalte sollen künftig aus dem Internet verschwinden, alles was unter “Hasskommentare, Fake News und Co.” fällt, könnte somit der Zensur zum Opfer fallen. Die FPÖ warnt daher eindringlich vor einer massiven Beschränkung der Kommunikationsfreiheit in Österreich.
Gewalt und Hass im realen Leben werden ausgeblendet
Seit Jahren schon kocht die Debatte rund um angeblichen “Hass im Netz” immer wieder auf. Und immer sind es Linke sowie Medien, die dieses Pseudo-Phänomen befeuern und damit von Hass und Gewalt im wirklichen Leben – bis hin zu vielfacher Vergewaltigung und Mord an Frauen – gekonnt ablenken.
Dass es in Wirklichkeit nämlich gar nicht um rechtliche Rahmenbedingungen gegen diese Phänomene geht, die es ohnehin bereits zur Genüge gibt, zeigte schon FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan auf. Es handle sich viel eher um einen geplanten massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit und in die Kommunikationsfreiheit der Bürger. “Man könnte das auch Zensur nennen”, so Stefan.
Druck auf alternative Plattformen wächst
Auch der Druck auf alternative Nachrichtenseiten wird mit dem Aktionsplan gegen “Hass im Netz” steigen und letztlich den Versuch unternehmen, diese mundtot zu machen. Denn durch die sogenannte Plattformverantwortlichkeit wird künftig die Einhaltung von Gesetzen im Netz bzw. insbesondere in sozialen Medien auf die Plattformbetreiber abgewälzt. Stefan dazu:
Das ist nichts anderes als staatliche Zensur, die per Gesetz auf Facebook und Co. abgewälzt wird, damit der Staat am Ende sagen kann: Wir wollten ja gar keine Zensur, aber…
Gewisse Gruppierungen, die künftig in allem und jedem “Hass und Fake News” sehen, würden dann die Plattformen unter Druck setzen, diese wiederum nur mehr selektiv löschen. Ist künftig somit schon die Herkunftsnennung von Tätern “Hass” oder der Verweis auf Kriminalitätsstatistiken “Fake News”?
Scharfe Kritik von FPÖ
Die FPÖ präsentierte im Gegenzug eigene Vorschläge, um “Hass im Netz” einzudämmen. Sie beinhalten zum einen Maßnahmen, damit die Opfer beleidigender Postings besser geschützt werden und schneller zu ihrem Recht kommen, zum anderen richten sich die Vorschläge gegen eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit und gegen eine überschießende Bestrafung von emotionalen Ausbrüchen im Netz.
FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst ging überdies Hart mit dem Aspekt der “Fake News” ins Gericht. Dabei gehe es der Regierung nämlich in Wahrheit darum, Regierungskritik und politisch nicht korrekte Berichterstattung zu zensieren.
Deshalb halten wir von all diesen Modellen nichts und verwehren uns gegen jede Denunziation von Informationen als „Fake News“. Es gibt ausreichend medienrechtliche Möglichkeiten, tatsächliche Falschnachrichten oder auch üble Nachrede, Beleidigung und dergleichen zu verfolgen und Gegendarstellungen bzw. sogar Löschungen durchzusetzen.
Mediengesetz regelt bereits jetzt alles
Bereits jetzt regelt das Mediengesetz, dass Medieninhaber von Webseiten rechtswidrige Kommentare in einer angemessenen Frist löschen müssen, wenn ihnen die wahrscheinliche Rechtsverletzung von Lesern angezeigt wird. Analog dazu, soll es auch auf den Social-Media-Plattformen gehandhabt werden, so der Vorschlag der FPÖ.
Haftstrafen für Schimpfen im Internet?
Eine Gefahr stellt aus Sicht der FPÖ auch die Verschärfung des Verhetzungsparagraphen dar. Gehe es nach Justizministerin Alma Zadic von den Grünen, soll es schon strafbar sein, wenn man gegenüber Einzelpersonen seinen Unmut äußert, wenn diese Einzelpersonen einer nach dem Verhetzungsparagraphen geschützten Gruppe angehören.
Für die Beleidigung oder Beschimpfung von Einzelpersonen gibt es ausreichend strafrechtliche Tatbestände. Wir Freiheitliche sehen hingegen ganz andere Notwendigkeiten, den Verhetzungsparagraphen zu reformieren. Wenn fürs bloße Schimpfen im Internet bedingte, teilweise sogar unbedingte Haftstrafen verhängt werden, dann steht das unserer Ansicht nach in keinem Verhältnis beispielsweise zu Delikten, in denen tatsächliche, körperliche Gewalt angewendet wird. Wir werden daher einen eigenen Gesetzesantrag ausarbeiten.
Letztlich fordert die FPÖ auch, den Begriff “Hass” aus der strafrechtlichen Interpretation zu entfernen, da er lediglich ein Gefühl darstellt sowie Berufsgruppen wie Polizisten besser vor Gewaltaufrufen im Internet zu schützen.
Möglichkeit der Entschuldigung muss gegeben werden
Schließlich fordern die Freiheitlichen auch die Aufnahme eines Entschuldigungsgrundes sowohl im Strafrecht als auch im Verwaltungsstrafrecht, “nämlich dann, wenn die Äußerungen auf Basis einer nachvollziehbaren Empörung gefallen sind. Jemanden vor den Richter zu stellen, weil er sich angesichts einer spontanen Emotion im Ton vergriffen hat, ist unverhältnismäßig”.
Sowohl Fürst als auch Stefan betonten abschließend:
Geht es nach ÖVP und Grünen, werden Meinungen kriminalisiert, aus der öffentlichen Debatte verbannt und mit dem Strafrecht verfolgt. Das steht im Widerspruch mit den verfassungsmäßig garantierten Grund- und Freiheitsrechten. Daher fordern wir eine klare Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit auf der einen Seite und tatsächlich strafbarem Verhalten auf der anderen Seite
Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr:
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