Wie kürzlich publik wurde, entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über die Corona-Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsschließungen der türkis-grünen Regierung. Dabei kamen Rechtswidrigkeiten ans Tageslicht.
FPÖ fordert erneut Corona-Generalamnestie
Der VfGH stellte fest, dass das verhängte Betretungsverbot von öffentlichen Orten teilweise sowie jenes von Geschäften über 400 Quadratmetern gänzlich rechtswidrig war.
„Die drakonischen Maßnahmen des türkis-grünen virologischen Chaos-Quartetts waren nicht nur undurchdacht und völlig überzogen, nun stellt sich auch heraus, dass sie teils nicht gesetzeskonform waren“, so FPÖ-Nationalratsabgeordnete Edith Mühlberghuber. „Das bedeutet natürlich auch, dass die Strafe für die ,Causa St. Valentin´ (Anm.: Presseaussendung vom 24.6.2020) für nichtig erklärt werden muss“, freut sich die FPÖ-Bezirksparteiobfrau.
Wie berichtet, wurde in diesem Fall ein 14-jähriger Bub zu einer Geldstrafe von 360 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Stunden aufgefordert, weil er sich mit drei Freunden in einer Gartenanlage getroffen hatte. „Wir fordern eine Generalamnestie für alle Corona-Strafen bundesweit!“, so die Mühlberghuber.