Elon Musk, „X“ (vormals „Twitter“)-Chef, hat dem neuen Gesetz in Kalifornien (USA) breite öffentliche Aufmerksamkeit verschafft. Denn der in diesem amerikanischen Bundesstaat ansässige Unternehmer nannte das Gesetz einen „völligen Wahnsinn“.
Mediziner und Gerichte sollten über Kindeswohl entscheiden
Und doch wurde es vom Parlament beschlossen. Das Gesetzentwurf AB 957 mit dem Namen „Gesetz zur Stärkung von transgender, geschlechtsdiversen und intersexuellen Jugendlichen“ sieht vor, dass Eltern, die einer Geschlechtsumwandlung ihres minderjährigen Kindes nicht zustimmen, das Sorgerecht entzogen wird.
Für Musk war das zu viel, dass Eltern selbst bei Meinungsverschiedenheiten über medizinische Eingriffe, wie der Sterilisation ihres Kindes im Zuge einer Hormontherapie, das Sorgerecht verlieren könnten. Er kritisierte es mit großer Breitenwirkung. Doch nichts konnte die linken Gender-Ideologen im Parlament stoppen.
Überraschende Wendung
Bis vorgestern, Donnerstag. Denn da machte der Demokraten (also linke)-Gouverneur Gavin Newsom von seinem Veto-Recht Gebrauch. Wie in einem Schauprozess lobte er zunächst die „Leidenschaft und die Werte” der Parlamentarier, die das Gesetz eingebracht hatten, und versicherte den Gender-Ideologen seine Solidarität. Aber dann kritisierte er, dass ein Gericht über das „beste Interesse eines Kindes in einem Sorgerechtsverfahren“ aufgrund der politisch gefälligen oder eben nicht gefälligen Aussage der Eltern über das Geschlecht des Kindes entscheiden würde. Das halte er für problematisch.
Newsom warnte davor, „wenn die Exekutive und Legislative der Landesregierung versuchen, […] rechtliche Standards festzulegen, die die Justiz anwenden soll.“ Denn dies eröffne auch anderen Tür und Tor, etwa wenn Andersdenkende die Rechte von Minderheiten einschränken wollen.
Stärkung der Elternrechte
Und der linke Gouverneur legt klar, dass ein Gericht „nach geltendem Recht verpflichtet ist, die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen eines Kindes zu berücksichtigen, wenn es über das Kindeswohl in Sorgerechtsfragen entscheidet“. Und dazu gehörte nun einmal auch die elterliche Aussage zum Geschlecht des Kindes. Er kam daher zur Erkenntnis:
Aus diesen Gründen kann ich den Gesetzesentwurf nicht unterschreiben.