Linke, SPD und Grüne wollten mit einer Paritätsregelung mehr Frauen im Thüringer Landtag und scheiterten vor dem Verfassungsgericht.

15. Juli 2020 / 13:11 Uhr

AfD siegt vor Gericht: Frauenquote für Thüringer Landtag ist verfassungswidrig

Um den Anteil der weiblichen Abgeordneten zu erhöhen, hatte im letzten Jahr die damalige rot-rot-grüne Landesregierung  eine Paritätsregelung beschlossen: Damit waren Parteien gezwungen, ihre Wahllisten mit genauso viel Männern wie Frauen zu besetzen. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung gab es schon von Anfang an – die AfD klagte vor dem Thüringer Verfassungsrecht und bekam nun Recht.

Wahlen dürfen nicht durch staatlichen Zwang beeinflusst werden

Wie der Verfassungsgerichtshof in Weimar heute, Mittwoch, entschied, müssen die Parteien, die in den Thüringer Landtag einziehen wollen, ihre Wahllisten nicht mehr abwechselnd mit Vertretern der beiden Geschlechter besetzen. Wahlen dürfen nicht durch die Paritätsklausel im Wahlgesetz beeinflusst werden, urteilte das Gericht:

Die Freiheit der Wahl verlangt, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck von staatlicher Seite beeinflusst werden und dass der Prozess der Willensbildung des Volkes „staatsfrei“ verläuft.

Die AfD hatte argumentiert, dass die jetzt gekippte Paritätsregelung die Freiheit der Parteien, frei über die eigenen Kandidaten zu bestimmen, beschneiden würde.

Urteil starkes Signal gegen Frauenquoten in Parlamenten

Vor Thüringen hatte bereits der Landtag von Brandenburg im Januar letzten Jahres eine solche Paritätsregelung, die nichts anderes als eine Frauenquote für das Parlament ist, beschlossen. Auch in anderen Bundesländern werden solche Änderungen im Wahlgesetz immer wieder diskutiert. Da es auch in Potsdam große verfassungsrechtliche Bedenken gab, hat das Urteil aus Weimar große Strahlkraft: Auch in Brandenburg müssen die Verfassungsrichter über die Rechtmäßigkeit der Paritätsregel entscheiden.

Erfreut über den juristischen Erfolg zeigte sich die AfD. Diese sieht darin einen Sieg im Kampf gegen die “Schleifung unserer demokratischen Prinzipien”, wie der Bundestagsabgeordnete Jan Nolte schreibt:

Ein Urteil mit Strahlkraft, welches ähnliche Gesetze in den anderen Bundesländern, wie etwa in Brandenburg, oder sogar auf Bundesebene künftig verhindern könnte und die Aufstellung der Wahllisten wieder zu einer souveränen Angelegenheit der Parteien macht  (…) Eine paritätische Landesliste ist nichts anderes als eine erzwungene Frauenquote durch die Hintertür. Sie würde Parteien in die Pflicht nehmen, exakt so viele Frauen wie Männer aufzustellen, selbst wenn es in der Partei einen deutlich geringeren Frauenanteil gibt (…) Dass Paritätsgesetze freiheitsfeindlich sind, dass sie unrechtlich einschränken, wo Souveränität der Parteien gewährleistet werden muss, ist nun richterlich in höchster Landesinstanz bestätigt. Ein großer Verdienst an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und ein Erfolg im Kampf gegen eine fortschreitende Schleifung unserer demokratischen Prinzipien.

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