FPÖ-Politiker Christoph Luisser siegt vor Gericht gegen den Standard.

2. Juli 2020 / 20:57 Uhr

Rechtliche Niederlage: “Standard” muss Gegendarstellung von FPÖ-Politiker veröffentlichen

Eine bittere Niederlage vor Gericht gab es für den Standard wegen eines Artikels im August letzten Jahres über angebliche Umfärbungen im Innenministerium unter Herbert Kickl. Darin fand auch der FPÖ-Politiker und vormalige Rechtsanwalt Christoph Luisser Erwähnung. Das rosafarbene Blatt schrieb wörtlich:

Eine heikle Position hat auch Christoph Luisser, freiheitlicher Gemeinderat aus Niederösterreich, inne. Er wurde unter Kickl ebenfalls stellvertretender Sektionschef, und zwar für das Fremdenwesen – für die FPÖ thematisch eine besonders wichtige Sektion. Hier versucht die FPÖ direkt auf den Umgang mit Asylwerbern und Aufenthaltsberechtigten Einfluss zu nehmen. Und zwar nicht im Konsens, wie Kollegen im Ressort konsterniert feststellen, sondern auf eine destruktive Art.

Auch seine fachliche Qualifikation für diese Position wurde in Frage gestellt. Außerdem meinte Der Standard, dass Luisser auf eine entsprechende Medienanfrage nicht reagiert habe.

Luisser ließ das nicht auf sich sitzen und forderte eine Gegendarstellung. Er wies Angriffe über seine Qualifikation als Vize-Sektionschef zurück und hielt fest, dass er sich für den Dienstposten aufgrund einer Ausschreibung beworben habe und sich unter mehreren Bewerbern als der am besten geeignete durchgesetzt habe. Auf Asylverfahren hätte Luisser übrigens keinen Einfluss haben können, da er für solche nicht zuständig war. Und zur angeblichen Nicht-Reaktion auf die Medienanfrage stellte Luisser klar:

Ich war zum Zeitpunkt der Anfrage auf Urlaub und hatte in meinem Account eine Abwesenheitsnotiz eingeschaltet. Die an das Innenministerium gerichtete Anfrage wurde von der Pressestelle nach Rücksprache mit mir beantwortet.

Gegendarstellung erst nach Verurteilung

Dennoch wollte Der Standard die Gegendarstellung nicht veröffentlichen, worauf Luisser vor Gericht klagte. Das Landesgericht für Strafsachen Wien verurteilte das Medium zur Veröffentlichung, und auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Wien brachte für den Standard keinen Erfolg, weshalb die Gegendarstellung nun in der Online- und der Print-Ausgabe veröffentlicht werden muss.

Im Urteil heißt es, dass der Artikel den Eindruck erweckt, dass es sich um eine parteipolitische Besetzung handelte, bei der die Qualifikation nicht entscheidend war bzw. im Vordergrund stand. Dies konnte Luisser widerlegen.

Antrag auf Geldbuße

Der Standard muss nicht nur die Rechtskosten bezahlen, sondern dürfte auch noch zu einer Geldbuße verurteilt werden. Dies deswegen, weil  sich das Medium anfangs im Recht sah und sich weigerte, die Gegendarstellungen (Print und Online) zu veröffentlichen. Da nun rechtskräftig feststeht, dass die Gegendarstellungen berechtigt sind, wird nun über den Antrag auf Geldbuße entschieden werden, da die Gegendarstellungen verspätet veröffentlicht wurden. Das kann das linke Blatt bis zu 5.000 Euro kosten.

Nicht die erste Niederlage

Es ist übrigens nicht die erste Gegenstarstellung, die Luisser gegen den Standard erwirkt hat, denn er wurde von diesem zur „Riege blau gefärbter Beamter“ gezählt. Seit Mitte Mai darf Der Standard auch diese Gegendarstellung schon veröffentlichen.

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