Jetzt geht es Schlag auf Schlag in der sogenannten „Causa Ischgl“: Der Obmann des Verbraucherschutzsvereins (VSV) und Konsumentenschützer Peter Kolba wurde bisher von rund 1.000 geschädigten Tirol-Urlaubern beauftragt, deren Interessen zu vertreten. Als Geschädigte wurden sie als Privatbeteiligte dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die österreichischen Gesundheitsbehörden durch den VSV angeschlossen. Jetzt geht es in einem zweiten Schritt um die Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich, wie Kolba gegenüber den Medien betont:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser wird heute im Auftrag des VSV die Finanzprokuratur als Anwalt des Bundes schriftlich auffordern, die geltend gemachten Amtshaftungsansprüche dem Grunde nach anzuerkennen.
Republik haftet auch für Fehler des Landes Tirol
Laut Kolba muss dieser erste Schritt einem dann einzuleitenden Amtshaftungsverfahren durch eine Klagsführung vorangehen. Sollte die Republik Österreich zu keinem Anerkenntnis der Forderungen bereit sein und es auch zu keinen Vergleichsverhandlungen kommen, dann sollen im September 2020 die ersten Amtshaftungsklagen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht werden.
Diese in Aussicht gestellte Amtshaftungsklage richtet sich gegen die Republik Österreich, weil die Maßnahmen gegen die Pandemie in die mittelbare Bundesverwaltung fallen und die Republik daher auch für Fehler im Bundesland Tirol einstehen muss. Darüber hinaus bestehe laut VSV nunmehr auch der Verdacht, dass auf Bundesebene ebenfalls Fehler gemacht wurden.