Neue Wendung in der sogenannten “Causa Ibiza“. Der Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der mit seiner Kanzlei den mutmaßlichen Haupttäter Julian H. vertritt, hat sein Angebot, dem Untersuchungsausschuss des Nationalrats das „Ibiza-Video“ als Beweismittel zur Verfügung zu stellen, wieder zurückgezogen. In einem E-Mail, wo er diesen Rückzieher bekanntgibt, verweist er auf die umstrittene Argumentation von ÖVP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka.
Sobotka hatte sich als Vorsitzender des U-Ausschusses in seiner Argumentation auf die „Rechtswidrigkeit“ des Zustandeskommens des Videos berufen, die er durch ein Rechtsgutachten des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments bestätigt sieht. Vertreter der Opposition im Ausschuss sahen das allerdings völlig anders und argumentiertenn, dass jegliche Beweise, die zur Wahrheitsfindung dienen, Eingang in die Ausschussarbeit finden müssten.
Anwalt Eisenberg schlägt Beschlagnahmung des Videos vor
Nachdem schließlich FPÖ-Ausschuss-Fraktionsführer Christian Hafenecker im direkten Wege die Übermittlung des Videos von Eisenberg gefordert hatte, schlug der Berliner Anwalt die „Beschlagnahmung“ des Beweismaterials vor. Eisenbergs Absage wird in der Tageszeitung Presse folgendermaßen zitiert:
Ich selbst habe kein weitergehendes aktives Interesse daran, mich in österreichische Angelegenheiten einzumischen. Ich möchte weder selbst eine Straftat begehen, noch einen Dritten dazu zu veranlassen. Ich kann Ihnen daher nicht helfen.