Ganz und gar nicht der Rechtsmeinung von ÖVP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka kann sich die FPÖ-Fraktion beim „Ibiza-Video“ anschließen. Ganz im Gegenteil, FPÖ-Abgeordneter Martin Graf sieht in der Vorgangsweise Sobotkas, das vom Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg angebotene Video als Beweismittel nicht anzunehmen und zu verwerten, als eigenmächtig und völlig inakzeptabel an:
Die eigenmächtige Vorgehensweise des Nationalratspräsidenten und U-Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Sobotka, dem Ausschuss das vom Berliner Anwalt Eisenberg angebotene Ibiza-Video vorzuenthalten, ist völlig inakzeptabel.
Soll Ausschuss-Arbeit verzögert werden?
Dass das Gutachten des parlamentarischen Legislativdienstes erst zu Sitzungsbeginn vorgelegt worden sei, wertet die FPÖ als Versuch, die Arbeit des U-Ausschusses zu verzögern.
Damit wurde ein zentrales Beweismittel den Abgeordneten weiterhin vorenthalten. Für Graf ist dies ein weiterer Beweis für die Befangenheit des U-Ausschuss-Vorsitzenden Sobotka.
Verfahrensordnung gibt keine Handhabe für Sobotkas Entscheidung
Aus Sicht der FPÖ gibt die Verfahrensordnung des U-Ausschusses keinerlei Handhabe für Sobotka, hier so zu verfahren. Immer wieder würden auch Unterlagen in die U-Ausschussarbeit einfließen, die aus den Medien stammten oder einzelnen Untersuchungsausschuss-Mitgliedern zugespielt würden. Aus Sicht der FPÖ spreche also nichts dagegen, auch dieses Video zu den Beweisen zu nehmen.
Die FPÖ spricht in diesem Zusammenhang eine Einladung an den Berliner Anwalt Johannes Eisenberg aus, das Video an die Parlamentsfraktionen zu übermitteln. FPÖ-Abgeordnete Graf fordert außerdem eine offizielle und beschlussfähige Sitzung des Untersuchungsausschusses im Laufe der Plenarwoche, sodass die Fraktionen sich mittels Abstimmung zu dieser wichtigen Frage deklarieren können.