Baseball

Den Buben des ASKÖ-Baseballvereins in Attnang-Puchheim wurde eine Einverständniserklärung vorgelegt, die seinesgleichen sucht.

2. Juni 2020 / 20:10 Uhr

„Neue Normalität“: Sport auf ASKÖ-Plätzen nur noch mit juristischem Beistand

Ist das die „neue Normalität“, die ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz meint? Unfassbar: Wer auf der ASKÖ-Sportanlage in Attnang-Puchheim Baseball spielen will, muss eine elend lange Einverständniserklärung unterschreiben, die ohne juristischen Beistand kaum zu durchblicken ist.

Baseballschläger und pfiffigen Anwalt

Macht diese „Einverständniserklärung“ Schule, benötigt man in Zukunft für die Sportausübung nicht nur die entsprechenden Geräte, sondern auch einen pfiffigen Anwalt. Im Fall des Baseball-Vereins in Attnang-Puchheim, Oberösterreich, sind es noch dazu Kinder, die sich mit folgendem Inhalt des „Vertrages“ zwischen ihnen und dem Klub auseinandersetzen müssen:

[…] Mir bzw. meinem/meiner allfälligen gesetzlichen Vertretern ist bewusst, dass durch die Teilnahme an der obenstehend angeführten Sportausübung eine Gefährdung meiner körperlichen Integrität – auch im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem COVID-19-Virus – möglich ist.[…]

Sicherheitspersonal und Videoüberwachung

Auch ein Absatz ganz im Sinne von Sebastian Kurz im Hinblick auf einen Überwachungsstaat kommt vor:

[…] Ich nehme zur Kenntnis, dass der Betreiber der Sportstätte bzw. Veranstalter der Sportausübung zur Überwachung der Einhaltung der oben angeführten Regelungen berechtigt ist. Dies betrifft neben der Führung von Buchungs- bzw. Zutritts- und Aufenthaltssystemen und -aufzeichnungen auch den Einsatz von Sicherheitspersonal bzw. Videoüberwachung.

Wer in Quarantäne war, wird suspendiert

Fragezeichen wirft folgender Passus (inklusive Rechtschreibfehler im Original) der Vereinbarung zwischen Sportler und Verein auf:

[…] Weiters bestätige ich, dass ich mich nicht aufgrund eines derartigen Aufenthaltes oder aufgrund eines Kontaktes zu einer infizierten Person in (auch nur häuslicher) Quarantäne befunden habe oder mich aktuell befinde sowie, dass ich nicht einer der Risikogruppe nach den Bestimmungen iZm der Bewältigung der Corona-Krise gehöre.[…]

Wer in Kontakt mit einer infizierten Person war, auch nur in häuslicher Quarantäne, die aber schon lange vorbei sein kann, darf nicht Sport mit der Mannschaft betreiben? Vielleicht haben wir den Schachtelsatz auch falsch verstanden – Fragezeichen wirft er dennoch auf. Genauso wie der Schlusspassus dieser dubiosen Einverständniserklärung (inklusive Rechtschreibfehler im Original):

[…] Im Falle der Nichteinhaltung der COVID-19-Bestimmungen bzw. eines Verstoßes gegen den Inhalt dieser Einverständniserklärung durch mich, hafte ich gegenüber dem Betreiber der Sportstätte bzw. dem Veranstalter einer Sportausübung. Ich stimme ausdrücklich zu, diese im Falle derer Inanspruchnahme durch Dritte auf Grund eines Zuwiderhandelnd gegen diese Einverständniserklärung durch mein Betreten, meinen Aufenthalt und/oder mein Verhalten auf der Sportstätte aus jeglichen Grund ausnahmslos schad- und klaglos zu halten.[…]

Bei Ansteckung werden Eltern zur Kasse gebeten

Wenn wir diesen juristischen Schachtelsatz richtig interpretieren, haftet ein Kind und deren Eltern dafür, wenn es jemanden mit dem Virus ansteckt. Im schlimmsten Fall könnte das ja bedeuten, dass die Eltern für den Ausfall sämtlicher Einnahmen des Sportvereins zur Kasse gebeten werden können, wenn die Sportstätte geschlossen werden müsste.

Wer, bitte, unterschreibt eine solche Vereinbarung? Und wird es eine solche Einverständniserklärung dann auch bei einer Grippewelle geben? Ein Verein, der ein Schreiben, wie dieses, seinen jungen Sportlern vorlegt, hat die soziale Arbeit mit den Jugendlichen wohl nicht verstanden. Und immerhin handelt es sich hierbei um einen ASKÖ-Verein mit sozialdemokratischer Funktionärschaft.

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