Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist teilweise verfassungswidrig. An sich sei das Anleihenkaufprogramm zwar möglich, allerdings hätten Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse prüfen müssen. Dies sei aber nicht geschehen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag, dem 05. Mai 2020. Die Beschlüsse der Notenbank seien kompetenzwidrig ergangen. Das Urteil des Zweiten Senats erging mit sieben zu einer Stimme, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete.
Bundesverfassungsgericht widerspricht EU-Gerichtshof
Die Richter stellten sich damit gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). “Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der Public Sector Purchase Program (PSPP, das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten”, heißt es in dem Urteil. Bundesregierung und Bundestag haben laut dem Gericht durch ihr tatenloses Zusehen Grundrechte verletzt. Eine verbotene Staatsfinanzierung stellte der Senat jedoch nicht fest. Auch die aktuellen Corona-Hilfen der EZB waren nicht Gegenstand der Entscheidung.