Die Wirtschaft urgiert ungebrochen eine weitere Zuwanderung. Angeblich braucht Österreich Zuwanderer, um unsere Pensionen von morgen zu sichern. Doch obwohl sie nur 16 Prozent der Beschäftigten ausmachen, stellen Migranten ein Drittel aller beim AMS als arbeitssuchend Vorgemerkten.
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In der morgigen Ministerratssitzung wird Sozialminister Hundstorfer einen Gesetzesvorschlag einbringen, der die Grundlage für eine bevorzugte Betreuung von Arbeitslosen mit Migrationshintergrund bilden soll. Der Sozialminister spricht in diesem Zusammenhang von „speziellen Betreuungsangeboten“.
Um diese zu ermöglichen, soll künftig neben der bereits bestehenden Erfassung von Geschlecht, Alter und Staatsbürgerschaft auch zwischen Staatsbürgern mit und ohne Migrationshintergrund unterschieden werden können, denn derzeit darf das AMS nur die Staatsbürgerschaft des jeweiligen "Kunden" selbst und seine Sprache erheben, nicht aber seine ethnische Herkunft. Erhoben werden kann damit künftig, ob jemand mit österreichischer Staatsbürgerschaft selbst im Ausland geboren wurde oder zumindest einer der beiden Elternteile des Betroffenen.
Das Fördervolumen des Arbeitsmarktservice beträgt jährlich eine Milliarde Euro. Da dieser Betrag laut Hundstorfer trotz der geplanten besonderen Fördermaßnahmen für Arbeitslose mit Migrationshintergrund nicht aufgestockt werden soll, wird wohl für autochtone Österreicher weniger Geld zur Verfügung stehen als bisher.