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31. Jänner 2012 / 11:07 Uhr

Auslieferungsbegehren gegen Grünen Kultursprecher

BildDer Konflikt um das rot-grüne Projekt der Wiener Kunsthalle ist um eine Facette reicher: Nachdem es in der Vergangenheit Streit zwischen dem Grünen Kultursprecher im Nationalrat, Wolfgang Zinggl, und dem SPÖ-Protege und Kunsthallenchef Gerald Matt gegeben hat, wurde dieser mit Jahresende suspendiert. Grund waren Vorhalte gegen Matt, dieser hätte die Wiener Kunsthalle nicht ordnungsgemäß geführt und es sei zu einer Vermengung von beruflichen und privaten Interessen gekommen. Auf Druck des grünen Koalitionspartners in Wien suspendierte man Matt auf drei Monate, um die behaupteten Unregelmäßigkeiten aufzuklären. Treibende Kraft dahinter: der Grüne Nationalratsabgeordnete Wolfgang Zinggl. Wesentliche Grundlage dafür waren Kritikpunkte, die Zinggl gegen Matt erhoben hatte – auf der Basis von Unterlagen und Daten aus der Kunsthalle.

Staatsanwaltschaft Wien möchte gegen Zinggl ermitteln

Wolfgang Zinggl

Wolfgang Zinggl

Unter Verdacht: Wolfgang Zinggl.
Foto: Manfred Werner – Tsui / WIkimedia (CC BY-SA 3.0)

Nun scheint sich das Blatt im rot-grünen Kulturkampf allerdings zu wenden. So hat die Wiener Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit zitierten Unterlagen und Daten, die gegen Matt ins Treffen geführt worden waren, den Grünen Kultursprecher ins strafrechtliche Visier genommen. Wegen eines angeblichen Datenklaus aus der Kunsthalle hat die StA Wien die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Zinggl im Parlament beantragt. Nach Auslieferung soll gegen ihn in einer ganzen Reihe von strafrechtlich relevanten Causen ermittelt werden.

Vorwürfe gegen Zinggl quer durch das Strafgesetzbuch

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft ausführte, steht Zinggl gleich wegen einer ganzen Reihe von Straftatbeständen im Viser der ermittelnden Behörden. Es geht um den Verdacht des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§ 118 StGB), der Verletzung des  Telekommunikationsgeheimnisses (§ 119 StGB), des missbräuchlichen Abfangens von Daten (§ 119a StGB), des Auskundschaften eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§123 StGB) sowie des Missbrauchs von Computerprogrammen oder Zugangsdaten (§ 126c StGB). Auslöser für die beabsichtigten Ermittlungen ist eine Anzeige von Kunsthallendirektor Gerald Matt gegen den grünen Kultursprecher. Zinggl ist nunmehr binnen weniger Wochen bereits der zweite Grüne Abgeordnete, gegen den die Strafbehörden ermitteln. Zu Jahresende 2011 war ein Untersuchungsverfahren gegen den ehemaligen Grünen Bundessprecher und nunmehrigen Wiener Universitätsbeauftragten Alexander van der Bellen eingestellt worden.

Die Grünen weisen den schweren Verdacht gegen Zinggl zurück. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Die Daten seien dem Kultursprecher auf einem Stick zugespielt worden.

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