Nach den Anschlägen in Paris nutzt die EU die Gunst der Stunde, um die Rechte der eigenen Bürger weiter einzuschränken – so sollen nun überall in Europa die Bedingungen erschwert werden, unter denen Waffen legal besessen werden können. Eine Online-Petition mit dem Titel „EU: Ihr könnt Terrorismus nicht stoppen, indem ihr legalen Waffenbesitz einschränkt“ hat innerhalb nur einer Woche über 128.000 Unterstützer gesammelt.
Petition zeigt Schwachpunkte des europäischen Vorgehens auf
Die Petition richtet sich an den Europarat und ist in 14 Sprachen verfasst. Ein Teil der deutschen Version hält Folgendes fest:
Die Opfer der Tragödie sind noch nicht einmal begraben, die Täter immer noch auf der Flucht und die Polizei hat die Ermittlungen noch nicht einmal abgeschlossen und trotzdem verkündet die EU Maßnahmen, um einen solchen Angriff in Zukunft verhindern zu können.
Leider gibt es in diesem Gesetzesentwurf nichts, was diese zwei Angriffe hätte aufhalten können, da keiner der beiden mit Waffen ausgeführt wurde, die jetzt legal sind und mit der neuen Regelung verboten wären. Nichts.
Weiters forden die Unterstützer eine Anerkennung der tatsächlichen sicherheitsrelevanten Probleme in Europa:
– Die Außengrenzen der EU sind ungesichert.
– Es gibt Bevölkerungsgruppen, die sich weigern unsere demokratischen Werte und unsere Kultur zu akzeptieren.
– Illegaler Waffenhandel wächst ungebremst in der EU.
– Kriminelle und Terroristen kommen leichter an illegale Waffen, als legale Waffenbesitzer an ihre rechtmäßigen Waffen.
EU-Pressemeldung: „Bürger Europas schützen“
Strengere Vorschriften, um halbautomatische Feuerwaffen zu verbieten, die sich unter keinen Umständen – auch nicht wenn sie endgültig deaktiviert wurden – im Besitz von Privatpersonen befinden dürfen;
strengere Vorschriften für Online-Waffenkäufe, um den Erwerb von Waffen, wichtigen Bestandteilen oder von Munition über das Internet einzudämmen;
EU-weit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen im Sinne einer besseren Rückverfolgbarkeit von Waffen;
intensiverer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, etwa über Fälle, in denen eine von einer anderen nationalen Behörde erlassene Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe nicht anerkannt wird, und die verpflichtende Vernetzung nationaler Waffenregister;
gemeinsame Kriterien für Schreckschusswaffen (z. B. Signal- und Startpistolen), damit diese nicht in voll funktionsfähige Feuerwaffen umgebaut werden können;
strengere Auflagen für die Verbreitung deaktivierter Feuerwaffen;
strengere Auflagen für Sammler, um das Risiko eines Verkaufs an Kriminelle zu begrenzen.
Die Veröffentlichung eines „Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels“ wurde hingegen in die Zukunft verschoben.