ORF-Moderator Yilmaz Gülüm hatte damals die Rechercheergebnisse präsentiert, von denen am Ende nicht viel übrig blieben – und deshalb gehen die Freiheitlichen jetzt zivilrechtlich gegen den Staatssender vor.

10. September 2026 / 10:28 Uhr

ORF-Bericht über Parlamentsmitarbeiter sorgt für Nachspiel: FPÖ reicht Klage ein

Der Dauerstreit zwischen FPÖ und ORF landet vor Gericht. Partei und Parlamentsklub gehen wegen eines “Report”-Beitrags zivilrechtlich gegen den öffentlich-rechtlichen Sender vor.

Auslöser ist die „zehn bis 20“-Meldung

Im Mittelpunkt steht eine im Frühjahr ausgestrahlte “Report”-Recherche über angebliche frühere Verbindungen parlamentarischer Mitarbeiter der FPÖ zur Identitären Bewegung. Damals wurde behauptet, dass mehr als zehn, konkret „zehn bis 20“ Mitarbeiter freiheitlicher Abgeordneter unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stünden. Grundlage waren laut damaliger Berichterstattung Informationen aus Sicherheitskreisen.

Diese Behauptung entbehrte jedoch jeder Grundlage: Bei einem Gespräch im Parlament mit SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried, DSN-Direktorin Sylvia Mayer und Vertretern aller Fraktionen stellte sich am 1. Juni heraus, dass kein einziger parlamentarischer Mitarbeiter aktuell unter Staatsschutz-Beobachtung steht. Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) erklärte anschließend, die kolportierte Zahl von zehn bis 20 Personen sei von den Behörden nicht bestätigt worden.

Vier Ex-Identitäre – aber keine aktuelle Beobachtung

Damit war die Angelegenheit allerdings keineswegs erledigt. Denn der Verfassungsschutzbericht 2025 hält gleichzeitig fest, dass mindestens vier ehemalige Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich als parlamentarische Mitarbeiter für eine rechte Partei tätig sind beziehungsweise waren. Eine aktuelle Beobachtung dieser Personen folgt daraus jedoch gerade nicht.

Das Innenministerium unterschied deshalb ausdrücklich zwischen den beiden Fragen: Nach der damaligen Klarstellung stand kein konkreter parlamentarischer Mitarbeiter unter Beobachtung. Gleichzeitig hielt das Ministerium fest, dass aus Sicht des Verfassungsschutzes grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko bestehen könne, wenn ehemalige IBÖ-Mitglieder oder Aktivisten Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten. Empfohlen wurden deshalb Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeiter in sensiblen Bereichen.

FPÖ zieht die Konsequenzen

Für die Freiheitlichen ist damit die entscheidende Frage eine andere: Wie konnte aus einer nicht bestätigten Zahl eine derart weitreichende Darstellung über angeblich überwachte Mitarbeiter werden? Die Partei sieht darin eine Rufschädigung und hat deshalb nun eine zivilrechtliche Unterlassungsklage gegen den ORF eingebracht.

FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker formuliert den Vorwurf scharf:

Harte inhaltliche Auseinandersetzungen gehören zur Politik. Aber wenn es – so wie in diesem Fall – nur darum geht, den Ruf der FPÖ zu schädigen, ohne dafür auch nur einen einzigen Beweis auf den Tisch zu legen, dann können wir das nicht einfach so im Raum stehen lassen.

Der ORF selbst hält sich angesichts des laufenden Verfahrens bedeckt. Gegenüber Medien erklärte der Sender: „Der ORF bittet um Verständnis, ein laufendes Verfahren nicht zu kommentieren.“ Damit bleibt die entscheidende Auseinandersetzung nun dem Gericht überlassen.

Kickl legt im „Sommergespräch“ nach

Politisch kam der Streit ausgerechnet rund um Herbert Kickls Auftritt im ORF-Sommergespräch wieder auf den Tisch. Schon vor der Sendung am 7. September kündigte der FPÖ-Chef seinen Auftritt mit einem Seitenhieb an: „Heute bin ich bei meinem Lieblingssender.“

Im Gespräch mit Simone Stribl verteidigte Kickl anschließend seine Position zur Debatte um die Identitären und verwies unter anderem auf Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur und früherer ÖVP-Innenminister. Dabei ging es um die Frage, inwieweit politische Gesinnung oder Vereinsmitgliedschaften von Beschäftigten für deren Dienstgeber überhaupt relevant sein dürfen. Kickl argumentierte zudem, niemandem sei seine politische Gesinnung „auf die Stirn geschrieben“.

Nun bekommt der alte Schlagabtausch zwischen Freiheitlichen und ORF eine neue Bühne: nicht mehr nur Studio und Aussendung, sondern das Zivilgericht. Ob die FPÖ mit ihrer Unterlassungsklage durchdringt, ist offen. Fest steht bereits jetzt: Der Konflikt um den umstrittenen “Report”-Bericht ist damit längst nicht beendet.

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