Der Oberste Gerichtshof (OGH) sorgt mit einem neuen Urteil für Entsetzen: Unter bestimmten Umständen könnte die Verstoßung einer Frau nach islamischem Recht auch in Österreich gültig sein.
Erstfrau akzeptierte Zweitfrau nicht
Bei dem Urteil geht es um ein Ehepaar aus Gambia. 2009 kamen die beiden nach Wien. Der Mann heiratete – wie es nach islamischem Recht erlaubt ist – in Gambia eine zweite Frau. Als er seine Erstfrau davon in Kenntnis setzte, war diese alles andere als glücklich darüber. Der Moslem nutzte die Gelegenheit, um sie zu verstoßen. Offiziell erfolgte dies in Banjul, der Hauptstadt des Landes, vor einem islamischen Gericht. In Österreich wurde die Scheidung zunächst nicht anerkannt – in den ersten beiden Instanzen wurde die Anerkennung abgelehnt.
Scharia-Scheidungen können in Österreich gelten
Jetzt das verstörende Urteil des OGH: Eine im Ausland durchgeführte Scheidung kann auch hierzulande anerkannt werden – und zwar auch dann, wenn sie auf der Scharia, der islamischen Rechtsordnung, beruht. Damit wurden die vorherigen Entscheidungen aufgehoben und die Rechtssache an die Vorinstanzen zurückverwiesen.
Keine generelle Anerkennung von islamischen Verstoßungen
Das Gericht sprach von einer Einzelfallentscheidung. Es müsse in jedem Fall geprüft werden, ob eine solche Entscheidung aus dem Ausland die Voraussetzungen für eine Anerkennung in Österreich erfüllt. Dabei seien nicht nur das österreichische Recht, sondern auch die Bestimmungen des internationalen Privatrechts zu beachten.
