FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann wollte von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wissen, wie viele Migranten aufgrund von Rückübernahmeabkommen rückgeführt wurden – aufgegliedert nach Abkommen, Nationalität und Zieldestination. Die parlamentarische Anfragebeantwortung brachte eine Überraschung: Karner weiß offenbar gar nicht, wie viele wohin abgeschoben werden.
Karner weicht der zentralen Frage aus
Der ÖVP-Innenminister räumt ein, dass keine spezifische statistische Erfassung von Abschiebungen nach Ländern mit österreichischen Rückübernahmeabkommen erfolgt. Zwar verpflichte das Völkergewohnheitsrecht Staaten ohnehin zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger, Abkommen dienten nur als rechtlicher Rahmen zur Kooperation. Doch genau diese Aufschlüsselung, die Aufschluss über die Wirksamkeit der Abkommen geben würde, kennt Karner anscheinend nicht.
Tausende Zwangsrückführungen – die meisten innerhalb der EU
Im Zeitraum Jänner bis Mai 2026 zählte das Innenministerium 6.018 Außerlandesbringungen, davon 3.169 zwangsweise und 2.849 freiwillige. Allein die zwangsweisen Fälle bei den Top-Nationalitäten aus EU-Ländern – Slowakei, Ungarn, Rumänien, Polen, Tschechische Republik und Bulgarien – summieren sich auf 2.065. Ergänzt um 335 Dublin-Überstellungen in andere EU-Staaten, bleiben nur rund 770 zwangsweise Rückführungen von Drittstaatsangehörigen übrig. Wohin genau diese gingen, verrät die vom Minister selbst vorgelegte Tabelle nicht.

Freiwilligkeit statt Zwang bei kritischen Herkunftsländern
Besonders bei Herkunftsländern wie Syrien und Afghanistan fällt auf: Von 475 Syrern wurden lediglich 18 zwangsweise ausgereist, bei 125 Afghanen waren es 82 Zwangsfälle. Dafür gab es bei Syrern 457 und bei Afghanen 43 freiwillige Ausreisen. Die Regierung setzt offenbar stark auf Unterstützung freiwilliger Rückkehr, während echte Zwangsmaßnahmen in diese Regionen zahlenmäßig gering bleiben.
Transparenzdefizit bei den Rückübernahmeabkommen
Die Anfrage zielte direkt auf die Bilanz der Rückübernahmeabkommen ab. Karner liefert weder eine Aufgliederung nach einzelnen Abkommen noch nach konkreten Zieldestinationen. Ob Rückführungen in die Türkei, nach Georgien, Usbekistan oder andere Staaten auf bilateralen Verträgen beruhen oder einfach aufgrund der Staatsangehörigkeit erfolgten – der Innenminister hält sich bedeckt. Angesichts der von der Regierung selbst verkündeten hohen Gesamtzahlen bei Außerlandesbringungen wirft das Fragen nach der tatsächlichen Härte und Nachvollziehbarkeit der Abschiebepraxis auf.
