Immer öfter wollen Altparteien die AfD auf dem Stimmzettel juristisch verbieten lassen.

26. September 2025 / 14:17 Uhr

Gelebte Demokratie: CDU- und Grünen-Kreisfraktion lassen AfD-Verbot prüfen

Der Kreistag der Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) hat beschlossen, die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens gegen die AfD prüfen zu lassen. Eingebracht wurde der Antrag von der CDU-Grünen-Kreistagsgruppe. Die Entscheidung sorgt nun für heftige politische Reaktionen.

Verzweifelter Versuch, einzig echte Opposition mundtot zu machen

Der Landesvorsitzende der AfD Niedersachsen, Ansgar Schledde, meldete sich nach Bekanntwerden des Beschlusses auf der Plattform X zu Wort. Wie das Freilich Magazin berichtet, sprach er von einem “verzweifelten Versuch, die einzige echte Opposition mundtot zu machen und die demokratische Willensbildung zu unterdrücken”. Die AfD stehe fest am Boden des Grundgesetzes und kämpfe für die Interessen der Bürger: gegen unkontrollierte Migration, steigende Sozialkosten und die Klimapolitik der übrigen Parteien. In seiner Stellungnahme griff Schledde auch die Antragsteller von CDU und Grünen direkt an. Statt sich mit eigenen Fehlentscheidungen auseinanderzusetzen, würden diese zu autoritären Mitteln greifen und damit ein Zeichen der Angst vor dem Volkswillen setzen.

“Missbrauch des Grundgesetzes”

Ein mögliches Verbot hätte weitreichende Folgen: Es würde die Meinungsfreiheit einschränken und Millionen Bürger politisch entrechten. Der AfD-Landesverband Niedersachsen kündigte an, sich dem Vorgehen entschieden widersetzen zu wollen. Schledde betonte, die Partei werde sich nicht einschüchtern lassen, sondern fordere die sofortige Zurücknahme des Prüfauftrags. Auf X rief er alle Demokraten dazu auf, sich gegen diesen “Missbrauch des Grundgesetzes” zu wehren.

AfD-Verbot auch bundesweit Thema

Die Entscheidung in Niedersachsen reiht sich in eine größere politische Debatte ein: Immer wieder wird auch auf Bundesebene über ein mögliches AfD-Verbot diskutiert. Vertreter von SPD, Grünen und auch Teilen der CDU haben entsprechende Vorstöße ins Spiel gebracht. Kritiker warnen jedoch vor den hohen rechtlichen Hürden: Bereits die beiden gescheiterten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben gezeigt, wie schwer es ist, einer Partei ein “aktiv kämpferisches Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung” zweifelsfrei nachzuweisen.

Wie auch unzensuriert berichtete, schätzt Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Erfolgsaussichten für ein Verbot als gering ein. Während die einen in einem Verbot ein Mittel sehen, um die AfD politisch auszubremsen, betrachten andere die Debatte als kontraproduktiv, da sie der Partei zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffe. Klar ist: Das Thema bleibt sowohl juristisch als auch politisch hochbrisant – mit offenem Ausgang.

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