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EU-Regulierung von Künstlicher Intelligenz

Anstatt die Menschen vor einem High-Tech-Überwachungsstaat zu schützen, regelt das KI-Gesetz penibel, wie man ihn einführt, meinte der EU-Abgeordnete der Piratenpartei.

2. August 2024 / 16:38 Uhr

EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz in Kraft: Auf dem Weg in den Überwachungsstaat?

Gestern, Donnerstag, trat das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz (KI) in Kraft. Blumig präsentiert die EU-Kommission die Inhalte des Gesetzes und lobt sich selbst, das erste Gesetz weltweit dazu geschaffen zu haben. Es regelt die Einsatzmöglichkeiten, die selbstverständlich nur zum Wohle der Europäer dienen.

Schöne Worte – und die Wirklichkeit

Verboten ist alles, was Menschen nach Kriterien wie Hautfarbe, politischen und religiösen Ansichten oder sexueller Orientierung in Gruppen einteilt. Allerdings ist Gesichtserkennung sehr wohl erlaubt – und wird auch schon fleißig eingesetzt, etwa jetzt bei den Olympischen Spielen.

Für den Einsatz zur Gesichtserkennung soll zwar ein richterlicher Beschluss nötig sein, aber der frühere EU-Abgeordnete der bundesdeutschen Piratenpartei, Patrick Breyer, fürchtete, dass sie „schon bei Bagatellestraftaten zum Einsatz kommen“ wird. Das Parlament konnte die von ihm verlangte Streichung der Passage, die das ermöglicht, nicht durchsetzen.

Auf dem Weg zum Überwachungsstaat

Für Breyer ist das KI-Gesetz eine „Betriebsanweisung zur Errichtung eines High-Tech-Überwachungsstaat“. Schon bei der Abstimmung im März warnte er: „Stellen Sie sich ein Europa vor, in dem nach dem Motto ‚einer gesucht, alle überwacht‘ überall mit unzuverlässiger und einschüchternder Technik unser Gesicht gescannt wird und Sie jederzeit mit Festnahme aufgrund einer Verwechselung rechnen müssen.“ Und weiter:

Ein Europa, in dem Sie für abweichendes und ‚auffälliges‘ Verhalten automatisch der Polizei gemeldet werden, in dem Sie bei Gesprächen mit Beamten von unwissenschaftlichen Gesichtsüberwachungsalgorithmen der Lüge bezichtigt werden können, auch wenn Sie doch die Wahrheit sagen.

„Leben in einer Kultur der Angst“

Selbst der Gesetzgeber sieht bei der Nutzung künstlicher Intelligenz grundsätzlich ein „hohes Risiko“ für Grundrechtsverstöße und die Beeinflussung der Menschen. Betroffene sollen bei den Behörden Beschwerde gegen die KI-Nutzung einlegen können. Und damit bekommt der Vorwurf Breyers eine ganz reale Bedeutung:

Statt uns vor einem High-Tech-Überwachungsstaat zu schützen, regelt der AI Act penibel, wie man ihn einführt.

Damit würden wir alle ein Leben unter ständiger Überwachung und einer Kultur der Angst führen.

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