Die McDonalds-Drive-Ins haben bereits geöffnet, das Autokino darf nicht aufsperren. Welche Logik steckt da dahinter?

21. April 2020 / 09:33 Uhr

Autokino darf nicht aufsperren: Anwalt über Willkür in Österreich sauer

Wer darf in der Corona-Krise aufsperren, wer nicht? Diese Frage beschäftigt und verärgert seit Tagen Unternehmer, die um ihre Existenz kämpfen. Das Autokino in Groß-Enzersdorf bei Wien ist ein Beispiel dafür.

Keinen Kontakt mit Personen

Der Betreiber des Autokinos in Groß-Enzersdorf, Markus Cepeda, möchte seinen Betrieb aufsperren und darf nicht, obwohl das Filmerlebnis völlig kontaktlos sei. Im ORF meinte Cepeda:

Man kommt mit keiner Person in Kontakt, außer mit der aus dem eigenen Haushalt. Man kauft das Ticket schon online, fährt mit seinem Auto hierher und hinter geschlossener Scheibe zeigt man das Ticket bei der Einfahrt her.

https://www.facebook.com/sichereskino/videos/659821561536621/UzpfSTEwNTU5NTkyNjI6MTAyMTgzMTU0MzIwOTEyODA/

Den Behörden reicht das nicht. In einem Schreiben teilte die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf dem Betreiber mit, dass das Betreten von Kundenbereichen derzeit untersagt sei. Der Parkplatz gelte als solcher.

Willkür in Österreich

Beim Rechtsanwalt des Kino-Betreibers, Gottfried Forsthuber, sorgt das für Unverständnis:

Hier betritt niemand den Kundenbereich. Man bleibt im Auto sitzen und schaut sich den Film an. Ich persönlich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, wie man zu dieser Einschätzung kommt. Ein privater oder öffentlicher Parkplatz darf offen halten, ein Autokino, das praktisch auch nur ein großer Parkplatz ist, wo eben halt auch ein Film gezeigt wird, muss geschlossen halten. Das ist ein sehr plakatives Beispiel, dass aufgrund der Verordnungen Willkür in Österreich geübt wird.

Laut Markus Cepeda funktioniere das in anderen Ländern schon und auch in den sozialen Netzwerken werde er bestärkt, sein Autokino aufzusperren. Laut Bericht des ORF-Landesstudios Niederösterreich berufe man sich beim Land Niederösterreich auf die COVID-19-Verordnungen, bei der das Betreten öffentlicher Räume und das Betreten von Freizeitanlagen verboten sei.

Versteht das noch jemand? Während die McDonalds-Drive-Ins bereits offen haben dürfen, wird dem Autokino der Betrieb nicht gestattet. Welche Logik da dahinter steckt, bleibt einem verschlossen.

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