Nachdem die Hilfspakete der schwarz-grünen Bundesregierung in Folge der Coronavirus-Krise nur schleppend und bürokratisch auf den Weg gebracht worden sind, ist das neue ökonomische Nadelöhr das heimische Bankensystem. Der Handelsverband Österreich schlägt deshalb Alarm und fordert den Bankensektor auf, hier gemeinsam mit den Handelskunden über Lösungen zu verhandeln. So funktioniert das Finanzierungsinstrument „staatliche Garantie“ nur dann erfolgreich, wenn auch die Banken mitspielen. Unter anderem geht es um rund 40.000 Handelsgeschäfte, die im ganzen Land zugesperrt sind und bisher mehr als 490.000 Mitarbeiter beschäftigt haben.
Keine Kredite bei nur 80-prozentiger Bundeshaftung
Aktuell befürchtet der Handelsverband vor allem, dass Banken bei Inanspruchnahme von Instrumenten aus dem Hilfsfonds zusätzliche Besicherungen und private Haftungen verlangen. Da die staatlichen Haftungs- und Garantie-Instrumente nur 80 Prozent des aushaftenden Kapitals abdecken, könnte nur eine volle Besicherung durch bereits notleidende Unternehmer nicht funktionieren.
Privatunternehmer drohen, unter die Räder zu kommen
Würden solche privaten Haftungen ins Haus stehen, dann würden Privatunternehmer in Zukunft vollständig unter die Räder kommen. Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, warnt daher vor negativen Konsequenzen:
Daher ist von staatlicher Seite ein höherer Garantieanteil als 80 Prozent sicherlich sinnvoll, um diesen toxischen Vorgang zu vermeiden und dennoch die Banken zur Finanzierung zu bewegen. Wir danken der Bundesregierung für ihr unermüdliches Engagement und dafür, dies in den Richtlinien zum Schutz der unternehmerischen Bevölkerung klar und explizit sicherzustellen.
Zuschüsse und nicht Haftungsgarantien sind notwendig
Insgesamt zeigt sich der Handelsverband zu Haftungsgarantien als Instrumente in der aktuellen Krise sehr skeptisch. Von Direktzuschüssen würde man sich im Gegensatz dazu eine echte Lösung erwarten. So würden Fixkosten wie Miet- und Pachtzahlungen, die in der Krise weitergaloppieren, aber auch Kosten für verderbliche Ware oder Saisonware, die jetzt Corona-bedingt nicht verkauft werden darf, die ökonomische Situation der Handelsunternehmer weiter verschärfen.