Westliche Mainstream-Medien sind empört, denn das ungarische Parlament hat sich ihnen zufolge in der Corona-Krise angeblich entmachtet und Premierminister Viktor Orbán mit weitgehenden Regierungsvollmachten ausgestattet. Grüne und SPD fordern der Zeit zufolge sogar zum Eingreifen in Ungarn auf.
Notstandsgesetze rechtlich verankert
Tatsächlich ist das Notstandsgesetz der ungarischen Regierung von Orbán am Montag mit der Zweidrittelmehrheit der Regierungspartei Fidesz im Parlament beschlossen worden. Es ermöglicht Orbán das Regieren per Dekret auf unbestimmte Zeit. Die Opposition, vor allem aber Medien aus dem In- und Ausland, werfen dem nun vor, mit dem Gesetz das Parlament faktisch auszuschalten – zumal laut Grundgesetz die Regierung selbst darüber entscheidet, wann eine Notlage aufzuheben ist.
Dem Gesetz zufolge kann die Regierung den am 11. März wegen der Pandemie verhängten Notstand ohne die Zustimmung des Parlaments unbegrenzt verlängern. Sie erhält das Recht, “die Anwendung bestimmter Gesetze per Dekret auszusetzen”, feste Vorgaben nicht einzuhalten und “andere außergewöhnliche Maßnahmen einzuführen, um die Stabilität des Lebens, der Gesundheit, der persönlichen und materiellen Sicherheit der Bürger wie der Wirtschaft zu garantieren”.
Mit zweierlei Maß gemessen
Nur: eine ganz ähnliche Ermächtigung der Regierung hat letzte Woche auch in Deutschland mit der im Eiltempo durchgepeitschen Neufassung des “Infektionsschutzgesetzes” stattgefunden. Im Zuge der Neufassung wird der Bundesgesundheitsminister mit ähnlich weitgehenden Vollmachten ausgestattet wie etwa in Ungarn der Premierminister. Doch hier verkneifen sich die etablierten Medien vergleichbare Kritik wie an Orbán.