Jetzt hat es auch Angela Merkel erwischt. Die deutsche Bundeskanzlerin musste in Heim-Quarantäne. Grund dafür ist, dass ein Arzt, mit dem Merkel am vergangenen Freitag Kontakt hatte, positiv auf das Coronavirus getestet worden ist. Merkel war von diesem Arzt am 20. März prophylaktisch gegen Pneumokokken geimpft worden (obwohl von Grippe-Impfungen derzeit abgeraten wird). Jetzt muss Deutschlands Regierungschefin ihre Amtsgeschäfte von zu Hause aus und ohne Präsenz im Kanzleramt führen.
Bevor sie sich in Heim-Quarantäne begab, verkündete die Kanzlerin noch ein umfangreiches Paket zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland.
Kontaktverbot und Schließung von Gastronomie und Handel
Am Sonntag Nachmittag hatten Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer ein umfangreiches Kontaktverbot für die Bevölkerung und eine Schließung von Gastronomie und Handel im gesamten Bundesgebiet beschlossen. Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum sind ab sofort verboten, und diese Personen müssen zu dem in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Keine generelle Betriebssperre
Darüber hinaus sollen nur noch Geschäfte offengehalten werden dürfen, die der Deckung des Bedarfs mit Lebensmitteln und der Versorgung mit Hygieneartikeln oder dem Bezug von Medizinprodukten dienen. Ausgenommen von diesen Maßnahmen sollen Lieferung und Abholung von Speisen sein. Eine generelle Schließung von Produktionsstätten oder Geschäften ist vorerst nicht vorgesehen.
Regeln, keine Empfehlungen
Für Merkel stehe nun das „Grundgerüst“ der Maßnahmen, das sich in den einzelnen Ländern sehr ähnle. Manches werde in den einzelnen Ländern noch spezifisch für die jeweilige Situation geregelt. Die aktuellen Maßnahmen hätten jedenfalls alle – Bund wie Länder – mitgetragen. Über die Höhe von Strafen bei Verstößen – kolportiert wurden bis zu 25.000 Euro – scheint man sich noch nicht ganz einig. Die beschlossenen Einschränkungen seien jedenfalls Regeln, keine Empfehlungen, betonte Merkel.