Die Studie „NGOs und die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2009-2019“ hat aufgedeckt, dass fast jeder vierte Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eng mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die von George Soros finanziert werden, verbunden ist. Die Initiative für diese Studie kam von Grégor Puppinck, dem Generaldirektor des „European Centre for Law and Justice“ (ECLJ), einer konservativen Plattform, die für Meinungsfreiheit und Menschenrechte eintritt. Unzensuriert hat über den Inhalt der Studie berichtet.
Der EGMR ist dafür zuständig, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) zu garantieren. Alle 47 Staaten des Europarats haben die Statuten des Gerichtshofes unterzeichnet und sich somit unter seine Jurisdiktion begeben. Die Urteile des EGMR sind für die jeweiligen Staaten bindend und gehen den staatlichen Gesetzen vor.
Können Menschenrechte interpretiert werden?
Die MRK ist sehr kurz. Sie umfasst samt ihrer Protokolle nur rund zwanzig Artikel. Dieser Umstand bietet den Richtern einen breiten Interpretationsspielraum. Laut Puppinck sind die Menschenrechte „eine stark weltanschauliche Disziplin“. Man könne auf Grundlage der MRK eine Sache aber auch gleichzeitig deren Gegenteil behaupten, ist er überzeugt.
Ein Richter kann also sowohl behaupten, dass Leihmutterschaft legalisiert werden muss, da dies dem Recht auf Freiheit entspricht. Andererseits kann man aber die Legalisierung der Leihmutterschaft ebenso ablehnen, da sie der menschlichen Würde zuwiderläuft. Beides wäre richtig, und das auf Grundlage desselben Textes!
NGO-Aktivisten als parteiische Richter
Stehen die Richter unter Einfluss einer bestimmten NGO, ist diese Feststellung umso problematischer. Dazu muss man sagen, dass die Richter des EGMR auf Grundlage vorwiegend politischer Kriterien ausgewählt werden. Gewählt werden sie von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die selbst eine höchst politische Instanz ist. Können diese Richter dann überhaupt noch unabhängig sein? Aktivisten, die für eine bestimmte NGO arbeiteten, sollen anschließend als Richter des EGMR Entscheidungen fällen, die ihre früheren Arbeitgeber und Kollegen betreffen? Ein naturgemäß gegebener Interessenskonflikt.
Petition für mehr Transparenz
Eine Petition der Organisation ECLJ will diese Situation ändern. Bei der Auswahl der Kandidaten für das Richteramt soll genauer hingesehen werden, um zu vermeiden, dass das Gleichgewicht der Staatsgewalten verschoben wird.
Es soll außerdem gewährleistet werden, dass es darstellende, formalisierte Verfahren gibt, die die nötige Transparenz einer etwaigen Verbindung zwischen Antragstellern, Richtern und NGOs garantieren. Die Petition möchte ein solches Verfahren fest installieren, um den Einfluss von Magnaten wie George Soros einzudämmen und zu verhindern.