Sind Richter, die vorher Aktivisten waren, noch unparteiisch bei Entscheidungen über ihre NGO?

George Soros und sein nachgewiesener Einfluss auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist laut Satzung ein unabhängiges und supranational agierendes Gremium. Seine Urteile sind letzte Instanz für alle Bürger, deren Staaten die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichneten.

Befremdlich, wenn man an eine neu veröffentlichte Studie „NGOs und die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2009-2019“ denkt, laut der Richter nicht, wie angenommen, wider jede Parteilichkeit, also unabhängig agieren. Vielmehr sollen sich die Urteile der EGMR-Richter an den Tenor der sogenannten „Open Society Foundation“ (OSF) stützen. Gegründet wurde diese Organisation von George Soros, der durch Finanzspekulationen ein Vermögen lukrierte. Der 89-jährige, gebürtige ungarische Jude hat es sich zur Aufgabe gemacht, geopolitisch zu agieren.

22 von 100 Richtern stehen Soros nahe

Philanthropisch oder machthungrig? Fraglich. Eines ist jedoch sicher: Die Ausrichtung vieler EGMR-Urteile erinnert stark an den politischen Tenor des Finanzmagnaten. Dies fiel auch dem französischen Rechtswissenschaftler und Generaldirektor des „European Centre for Law and Justice“ (ECLJ) Grégor Puppinck auf. Für sein Buch „Die denaturierten Menschenrechte“ untersuchte Puppinck die Lebensläufe von 100 Richtern, die seit 2009 für den EGMR tätig waren. Das alarmierende Ergebnis: 22 dieser 100 Richter stehen in enger Verbindung mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die mit der Soros-OSF liiert sind. Jene Richter waren leitende Mitarbeiter, Geldempfänger oder regelmäßige Teilnehmer an den Aktivitäten dieser NGOs.

Konkret geht es um sieben NGOs, die eindeutig in das Netzwerk der OSF fallen. Es steht fest, dass seit 2009 die eine oder andere dieser sieben NGOs in 185 Fällen als Klägerin, Vertreterin oder als sonstige Intervenientin agiert hat. 88 Mal haben Richter mit einer direkten Verbindung zu besagten NGOs in diesen Fällen, trotz eines möglichen Interessenskonflikts, geurteilt.

Urteile kosten 100 Millionen US Dollar  

Sechs der sieben Richter, die vormals mit dem sogenannten „Helsinki Komitee“ in Verbindung standen, saßen auf der Richterbank in Fällen, in denen genau diese Organisation als Partei auftrat. Für die OSF selbst gilt das für acht von zwölf Richtern. Neben dem „Helsinki Komitee“ und der OSF sind fünf Richter mit der „Internationalen Juristenkommission“ verbunden, drei Richter mit „Amnesty International“ und je ein Richter mit „Human Rights Watch“, dem „Zentrum für Individualrechte in Europa“ und der mittlerweile geschlossenen „Interights“.

All diese Organisationen sind von George Soros finanziert: Die NGO „Human Rights Watch“ beispielsweise, hat seit 2010 100 Millionen US Dollar erhalten. Das „Helsinki Komitee“ wird zu 40 Prozent von Soros finanziert.

Rechtsstaatlichkeit leicht gemacht: Anwalt wird zu Richter  

Bezeichnend war der Fall der russischen Feministinnengruppe „Pussy Riot“, die in Straßburg von Jonko Grosew, einem der Leiter der „Open Society Justice Initiative“, einem Ableger der OSF, verteidigt wurde. Während des Prozesses (!) wurde Grosew, noch vor Verkündigung des Urteils, zum Richter des EGMR gewählt. Er urteilte also in einem Fall, den er selbst zuvor verteidigte. Unparteilichkeit fällt hier denkbar schwer. Das Urteil fiel – Überraschung! – zugunsten der Feministinnengruppe aus und Russland wurde als Prozessverlierer dazu verurteilt, die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen, also unter anderem die Honorarnote Grosews.

Im Fall von „Big Brother Watch“ gegen das Vereinigte Königreich, bei dem es im Nachgang zur Snowden-Affäre um Überwachungsmaßnahmen des Staates geht, waren zehn der 16 Antragssteller NGOs, die durch die OFS finanziert werden. Der EGMR kommt zu dem Ergebnis, dass die damalige Überwachung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß. Von den 17 Richtern waren beziehungsweise sind sechs mit den Antragstellern verbunden.

„Homo sorensus“ für eine offenere Gesellschaft

Nimmt man an, dass beschriebene Tatsachen tatsächlich kein Zufall sind, bleibt die Frage offen, welches Ziel George Soros, seine „Open Society Foundation“ und deren Nutznießer verfolgen.

Nils Muiznieks, bis 2018 Menschenrechtskommissar des Europarats und davor Programmdirektor der OSF in Lettland, erklärte dazu 2009, dass man an einem neuen Menschen der offenen Gesellschaft arbeite, dem „homo sorensus“. Vielleicht um diesem Ziel näherzukommen, verurteilte Muiznieks 2018 die geplante Besteuerung von auslandsfinanzierten NGOs durch den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán.

NGOs mit zunehmendem Einfluss

Weitestgehend ersichtlich ist, dass NGOs einen zunehmenden Einfluss auf und innerhalb internationaler Institutionen haben. Insbesondere innerhalb des Systems zum Schutz der Menschenrechte. Diese Situation stellt die Unabhängigkeit des Gerichtshofs und die proklamierte Unparteilichkeit der Richter in Frage.

Eine übergroße Problematik, denn: Die Macht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist außergewöhnlich groß. Seinen Entscheidungen kommt Präjudizwirkung zu. So können also über nationale Gesetze hinweg, Entscheidungen für die Außen-, Einwanderungs-, Bildungs-, Familien- und Gesellschaftspolitik eines Staates getroffen werden. Demokratisch gewählte Regierungen werden so untergraben und ausgeschaltet.

Um den dargestellten Missständen ein Ende zu setzen, ruft die Organisation ECLJ, dazu auf, diese Petition zu unterzeichnen.

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