Obwohl das Coronavirus die Medien vollkommen dominiert, macht sich in Österreich nur wenig Besorgnis breit. Gerade einmal 15 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut Unique Research für das linke Nachrichtenmagazin Profil befragten Bürger sind wegen der aus China nach Europa eingeschleppten Seuche sehr besorgt. Weitere 34 Prozent meinen, eher besorgt zu sein.
Demgegenüber sind 37 Prozent weniger besorgt und 13 Prozent gar nicht. Damit steht das Stimmungsbarometer knapp 50:50 in Bezug auf die neue internationale Seuche.
FPÖ brachte Antrag betreffend professioneller Informationspolitik ein
Entlarvend in diesem Zusammenhang ist die Haltung der schwarz-grünen Bundesregierung. Bei der Nationalratssitzung am 27. Februar brachte die FPÖ einen Antrag für eine professionelle Informationspolitik ein.
Darin enthalten sind folgende Aufforderungen an die Bundesregierung:
– die Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer nachhaltigen und realistischen Informationspolitik über drohende kurz-, mittel- und langfristige Bedrohungsszenarien durch die Coronavirus-Seuche lückenlos informiert werden;
– Einrichtungen und Institutionen einer im Zusammenhang mit dem Auftreten und der Verbreitung des Corona-Virus „kritischen Infrastruktur“ (Gesundheitsbereich, Bildungsbereich, öffentliche Einrichtungen und Institutionen mit Patienten, Kunden und Publikumsverkehr) besondere Sicherheitsmaßnahmen in Sachen Gesundheitsschutz vornehmen und kommunizieren;
– dabei auf alle tagesaktuellen Entwicklungen in Österreich und Europa im Zusammenhang mit dem Auftreten und der Verbreitung des Coronavirus Rücksicht genommen wird.
– dem Nationalrat über den weiteren Verlauf der Coronavirus-Seuche und die dagegen gesetzten Maßnahmen berichtet wird.
Schwarz-Grün lehnt professionelle Informationspolitik zur Seuche ab
Schwarz-Grün, an der Spitze die Klubobleute August Wöginger (ÖVP) und Sigrid Maurer, lehnten diesen Antrag einfach ab, während die SPÖ und die NEOS die vom freiheitlichen Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak eingebrachte Initiative unterstützten. Jeder österreichische Bürger möge selbst beurteilen, ob die Ablehnung des Antrags (siehe oben) sachlich gerechtfertigt war.