Die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Rosa Ecker will wissen, ob FABIAN endlich betriebsbereit ist und wie viele Millionen dieses IT-Programm, das für die Finanzämter in Sachen Familienbeihilfe gedacht ist, den Steuerzahler letztendlich gekostet hat.
Zum Hintergrund: Im Zeitalter der modernen Elektronik sollte man annehmen, dass sämtliche Anträge nicht mehr auf Papier und postalisch gelöst werden, sondern Rechner die Bearbeitung vereinfachen. Dies ist insofern wesentlich, da Österreich, wenn es um Leistungen der Familienbeihilfe, Arbeitslosengeld, Pensionsansprüche oder Krankenversicherung geht, auch Anträge EU-weit berücksichtigen muss, etwa wenn ein EU-Bürger in Österreich erwerbstätig ist. Da braucht es effiziente Programme.
EU-Verpflichtung zum elektronischen Datenaustausch
Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten sowie die Schweiz und EWR-Staaten zum elektronischen Datenaustausch. Diesbezüglich hat die EU das IT-Programm EESSI ins Leben gerufen. Um aber EESSI benützen zu können, müssen sich die insgesamt 32 Staaten mit ihren eigenen IT-Programmen an EESSI anschließen.
Österreich hat sich zwar mit EGDA.web als einer der ersten Staaten an EESSI angebunden. Allerdings ist seit 2003 das IT-Programm FABIAN geplant, das die Familienbeihilfeverfahren erleichtern und ebenfalls an EESSI angebunden werden soll. Derzeit dürften die Finanzämter das veraltete Programm DB7 noch immer verwenden.
13 Millionen Euro an Kosten geplant
Das Projekt FABIAN wurde mehrmals abgebrochen, wie der Rechnungshof in einem Bericht skizzierte. Kosten soll das Programm maximal 13 Millionen Euro, die aus dem Familienlastenausgleichsfonds bezahlt werden sollen.
Ob FABIAN mittlerweile funktioniert? Man weiß es nicht. Im Regierungsprogramm wird FABIAN jedenfalls in einem Absatz erwähnt. Und man muss wissen, dass bis auf kurze Unterbrechungen das Finanzministerium überwiegend in schwarzer Hand war und ist. Die ÖVP schafft es offensichtlich nach vielen Jahren nicht, ein IT-Programm zum Laufen zu bringen.
Ecker hat nun sowohl eine Anfrage an das Finanzministerium, als auch an das Familienministerium gerichtet. In zwei Monaten wird zumindest eines der beiden Ministerien ausführlich erklären müssen, wie es um FABIAN steht.