In den Abendstunden des 7. Dezember wurde ein achtjähriger Junge im sächsischen Flöha sexuell missbraucht. Beim mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen jugendlichen Afghanen, dessen Asylantrag bereits am 31. Jänner 2018 negativ beschieden worden war. Nur einem einzigen örtlichen Medium war der Vorfall eine Meldung wert. Warum? Weil bereits alltäglich oder weil im bunten Deutschland nicht sein kann, was nicht sein darf?
AfD-Abgeordnete stellte Anfrage
Kindesmissbrauch gehört zu den abscheulichsten Verbrechen, die man sich vorstellen kann. Die jungen, wehrlosen Opfer erleiden meist schweren seelischen Schaden, der sie ihr gesamtes weiteres Leben begleitet. Da sich die Presse beinahe geschlossen in Schweigen hüllte und auch sonst nichts Näheres zu dem Fall zu erfahren war, stellte die sächsische Landtagsabgeordnete der AfD, Romy Penz, eine „Kleine Anfrage“ an die Staatsregierung.
Abschiebeverbot ermöglichte Straftat
Aus der Beantwortung geht hervor, dass der Tatverdächtige im November 2015 nach Deutschland eingereist war. Es dauerte dann drei Jahre, bis sein Asylantrag abschlägig beschieden wurde. Weitere zwei Jahre später konnte er dann (mutmaßlich) sein abscheuliches Verbrechen begehen.
Dieses Verbrechen konnte nur deshalb geschehen, weil er nicht umgehend dorthin abgeschoben worden war, wo er herkam – nach Afghanistan. Davor bewahrt wurde er von einem Abschiebungsverbot. Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung am 30. Jänner befand sich der Verdächtige in einer Jugendstrafvollzugsanstalt. Bezeichnender Weise schweigt sich die Regierung über die genaue Art des Verbrechens und über etwaige Vorstrafen des Beschuldigten aus „Datenschutzgründen“ aus.
Penz: „Wer wird nächstes Opfer?“
Abgelehnte Asylwerber würden nicht abgeschoben und auch noch mit Abschiebeverboten davor geschützt, schreibt die Politikerin in einer Aussendung und fragt sich, wer als Nächster dieser Politik zum Opfer fallen werde.